Wohnung chaotisch nicht aufgeräumt, vermieter war da, Was kann er tun?

15 Antworten

Wohnung chaotisch nicht aufgeräumt, vermieter war da, Was kann er tun?

Solange die Wohnung keinen Schaden, geht den Vermieter das nichts an, wenn man ein bisschen Unordung hat.

Vermieter hat gemeint soetwas müsse er nicht dulden. 
Da irrt der Vermieter.

Wenn Du kein Messie bist und die Bausubstanz nicht angegriifen wird, geht das den Vermieter überhaupt nichts an.

Weis jemand auf welche Paragraphen ich oder der Vermieter sich berufen kann?

Das weiß doch jeder §1, der Vermieter hat immer Recht.  :-)

Scherz besiseite, ich wüßte jetzte keinen anwendbaren Paragrafen.

MfG

Johnny

So muss aus der Wohnung raus obwohl ich die nicht mal gemietet habe sondern nur besuch bin.

@hintzsche

Wer sagt das Du raus musst und warum?

@johnnymcmuff

Der Vermieter meint wenn ich und meine Freundin in Urlaub fahren soll sie alleine wiederkommen.

Entweder leidest Du an einem Aufmerksamkeitssyndrom, wenn Du meinst hier demonstrativ einen Versuchsballon aufsteigen lassen zu müssen

oder

Du hast ein schlechtes Gewissen wegen Deiner Unordnung (was ein gutes Zeichen wäre)

oder

Du hast einfach Angst, dass der Vermieter Dir jetzt irgendwie Ärger machen kann.

In allen drei Fällen würde Dir helfen etwas ehrlicher zu Dir selbst zu sein.

1. Du bist ein liebenswerter Mensch

2. Fürchte Dich nicht und lerne Dich zu verhalten

3. Der Vermieter ist verstimmt, kann aktuell allerdings nichts machen. Das Recht schützt Dich. Gegen unanständige Vermieter kann man schlecht etwas machen ausser man lebt selber Anstand vor.

Deine Oberlehrerhaftigkeit lässt starke Defizite in der Persönlichkeit vermuten.

Du musst gar nichts tun, das geht den Vermieter nämlich einen Käse an. Lass ihn  einfach Nächstens nicht rein, er hat keinen Anspruch auf Kontrollbesuche.

Doch das hat er aber:

Der Vermieter muss das Besichtigungsrecht schonend ausüben, das heißt er mussdie Besichtigung vorher schriftlich ankündigen bzw. einen Termin vereinbarendie Interessen des Mieters berücksichtigen - zum Beispiel Berufstätigkeit, Krankheit, Urlaub (AG Hamburg NZM 2007, 211)die Ankündigung muss mindestens 24 Stunden vorher, bei berufstätigen Mietern vier Tage vorher, erfolgenes müssen die ortsüblichen Besuchszeiten eingehalten werden, normalerweise zwischen 9 - 13 Uhr, und 15 - 19 Uhr wochentags, ausnahmsweise auch sonn- und feiertags zwischen 11 - 13 Uhrdie jeweilige Dauer darf nicht zu lange sein, z.B. max. 30 Minuteninsgesamt max. 1-2 mal pro Woche während insg. 3 Stunden, 4 Termine pro Monat (AG Hamburg, 43 bC 1717/91)  

@hintzsche

Eine anlassfreie Besichtigung durch den Vermieter wird nur im Abstand von 1-2 Jahren als zulässig gesehen, zumeist unabhängig von einer Besichtigungsklausel, um allgemein den Zustand der Wohnung zu kontrollieren (LG Berlin MM 2004, 125).

@hintzsche

Mit deinem Test verstößt du gegen die Richtlinien von GUTE FRAGE. Außerdem weißt du ja doch alles besser, zumindest glaubst du das. Du solltest auch wissen, dass Amtsgerichtsurteile kein Maßstab sind.

@albatros

So muss aus der Wohnung raus obwohl ich die nicht mal gemietet habe sondern nur besuch bin.

Eigentlich geht es den Vermieter nichts an, was du INNERHALB DEINER Wohnung machst. Wenn er allerdings der Ansicht ist, dass alte Essensreste Ungeziefer anziehen, wird er dir eine Abmahnung schicken.

Wenn es dann bei einer Nachkontrolle immer noch so ist, wird er dir kündigen.

Ok und wie ist das gemeint heisst das wenn er einfach nur denkt ja es könnte zu ungeziefer kommen egal ob gerechtfertigt oder nicht kann er eine Abmahnung schicken und wir haben keine Möglichkeit uns dagegen zu wehren ? Denn so eine Abmahnung muss ja begründet sein, und mann muss ja beweisen könne mit Gutachten usw. Das eine gefährdung vorliegt. Alos muss ich auch Beweisen können das dem nicht so ist und mich dagegen wehren können. Oder liege ich da falsch?

@hintzsche

Es lag nur Essen von heute auf einem Teller keine alten stinkenden Essenreste oder der gleichen.

@hintzsche

Wenn er durch eigenen Augenschein festgestellt hat, dass Essensreste herum stehen und nach dem Kochen nicht gelüftet wird, kann er dir ohne weiteres eine Abmahnung schicken. Dafür braucht er keinen Rechtsanwalt.

Damit ist sein Eigentum gefährdet und er kann jedenfalls versuchen, etwas dagegen zu unternehmen.

@DerHans

So muss aus der Wohnung raus obwohl ich die nicht mal gemietet habe sondern nur besuch bin.

@hintzsche

In wie weit ist sein Eigentum gefährdet wenn noch eine Stille vom Frühstück aufm Teller liegt. Kann ich nicht ganz nachvollziehen?

Da hast Du nichts zu befürchten, wenn es lediglich nicht aufgeräumt war :) Zudem muss ein Vermieter eine Wohnungsbesichtigung vorher ankündigen : https://www.das.de/de/rechtsportal/mietrecht/alltag-wohnung/wohnbesichtigung-durch-vermieter.aspx


Kann man im Zwiefel zu einem Rechtsanwalt gehen wenn sich der Vermieter melden sollte ?

@hintzsche

Kann ich meinen Vermieter jetzt abmahnen lassen ?

@hintzsche

Ja das kannst Du. Aber besser ist es immer ein gutes Verhältnis mit dem Vermieter zu haben. Ist er einer der in den Krümmeln sucht, dann lädst Du ihn nach dem Hausputz mal zum Kaffee ein und die Welt ist in Ordnung :)

@hintzsche

Kann ich meinen Vermieter jetzt abmahnen lassen ?

Das wäre übertrieben.

@hintzsche

Hast du zu viel Geld auf deinem Konto? Wegen solcher Lappalien einen RA  konsultieren?

@albatros

Wenn du in einer Gegend wohnst wo die Wohnungssituation so ist das man eher unter der Brücke schlafen muss als eine neue Wohnung zu bekommen, dann ist das jeden penny wert.

@lieblingsmam

Lieblingsmama, lustig, gerade habe ich denselben Rat gegeben :-) Scheint an "Mama" zu liegen :-) lg

@KaeteK

Ja und an ein bisschen Lebenserfahrung ;) lG

@lieblingsmam

So muss aus der Wohnung raus obwohl ich die nicht mal gemietet habe sondern nur besuch bin.