Wohnung auf Mallorca geerbt - Was beachten?

2 Antworten

Nur ruhig, genieße erst mal den Gedanken, dass Du nun eine Wohnung auf dieser schönen Insel hast. Erbschaftssteuer fällt auch in Spanien erst oberhalb von 200.000.- Euro an, das wird die Wohnung nicht erreichen. Wenn Du die Erbschaft in Deutschland gemacht hast, können Dir hier notariell die benötigten Dokumente ausgestellt werden. Auf Mallorca muss die Besitzumschreibung dann auch durch einen Notar gemacht werden. Das sollte ein deutscher Anwalt vorbereiten und begleiten - er muss dazu nicht nach Mallorca. Vielmehr hilft auch die Deutsche Botschaft auf Mallorca in diesen Dingen und empfiehlt z.B. einen Übersetzer, den man mit zum Notar nehmen könnte. Also: hier beraten lassen, was Du dort tun und beachten musst. Es gibt in Deutschland auch Anwälte, die zur Vertretung ihrer Mandanten auf Mallorca zugelassen sind.

Anwalt ist wichtig! Es gibt auch Deutsche und deutschsprachige Anwälte auf der Insel! So schnell wie möglich kontaktieren - es sind bestimmt auch auf Mallorca Fristen zu beachten!