(Wohnsitz ummelden vergessen vor einem Jahr) Kann man die Strafe umgehen in dem man sich einfach beim 2. Umzug in der neuen Stadt ummeldet?

5 Antworten

In Hamburg brauchst Du nur eine Vermieterbescheinigung. Da muss man nix vom vorherigen Vermieter vorlegen.

Außerdem: Selbst wenn Du etwas von Deinem vorherigen Wohnort abgeben musst, wer soll Dir nachweisen, dass Du bis jetzt ganz woanders gewohnt hast? Diese Mühe macht sich kein Beamter.

Melde Dich beim nächsten Umzug um und sage, dass Du bis dahin bei Deinen Eltern gewohnt hast.

Und was willst Du als bisherigen Wohnsitz angeben? Man braucht zum Ummelden eine Bestätigung des alten und neuen Vermieters. Jedenfalls in NRW ist das so....

Mein Heimatort ist jetzt mein Wohnsitz. Also meine Eltern - würde doch gehn?

@jimmy18

Du bist von Deinen Eltern in Leipzig in eine eigene Wohnung gezogen (ohne Ummeldung) und ziehst jetzt zurück zu den Eltern?

Dann müsstest Du Dich einfach gar nicht mehr ummelden, Mietvertrag wäre der Deiner Eltern.

In Hamburg brauchst Du nur eine Vermieterbescheinigung, wenn man zur Miete wohnt. Da braucht man nix vom vorherigen Vermieter.

@Hasenmann81

Ist klar, wenn man nicht zur Miete wohnt, gibt es ja keinen Vermieter. Dann ist man Eigentümer und steht im Grundbuch, oder ist als Kind bei den Eltern mit gemeldet (Standesamt).

@ Blindi Nein. Ich bin vor einem Jahr von meinen Eltern aus in Wohnung 1 nach Leipzig gezogen ohne mich umzumelden. Ich würde evtl bald in Wohnung 2 umziehen in Leipzig. Somit hätte ich einen neuen Mietvertrag und brauch auch keine unterschrift des alten Vermieters da ich ja offiziell noch bei meinen Eltern wohne!? ich merk schon.. heißes Eisen :P

Ihr hamburger habts gut @Hasenmann

@jimmy18

Ja, dann versuch es. Mietvertrag Deiner Eltern. Kann allerdings ins Auge gehen, da Du ja bei Strom etc. sicher in der Wohnung angemeldet warst? Die "Behörden" kommunizieren miteinander.. auch die Ex "GEZ"....

Dann kostet es nciht nur Strafe wegend es Nicht-Ummeldens, sondern auch noch wegen Betrugsversuch oder Verdunkelunggefahr oder so. ich würde es lieber angeben....

du brauchst die bestätigung deines neuen vermieters und die deines altern vermieters. damit kannst du dich ummelden. aus der geht hervor wann du wo gewohnt hast. da du das melderecht verletzt hast kannst du die strafe nicht umgehen.

meine jetzige ist meine erste Mietwohnung.
Mein Heimatort ist bis jetzt mein Wohnsitz. Also meine Eltern - würde doch gehn?

@jimmy18

nein würde es nicht. das sind falsche angaben. du sprichst von deinem 2. umzug. wenn dem so wäre, wären deine eltern nicht deine letzte adresse.

Naja, es sind die Angaben so wie offiziell alles gemeldet ist. Ich wohne bei meinen Eltern und ziehe in meine erste Wohnung. Das es meine 2. wird weiß doch keiner? ich habe z.Z. wenig Geld und möchte nur ein hohes Bußgeld verhindern. Unwissenheit schützt halt nicht vor Strafe. Ich hab einfach nich gewusst, dass ich mich ummelden muss.

Diese Strafe kann verhängt werden, muss es aber nicht. In der Regel macht sich auf den Ämtern niemand die Mühe das tatsächlich ein zu fordern. Um so länger du jetzt hin wartest, um so weiter reitest du dich da rein. Also pack deine Unterlagen und melde dich endlich.

weiss nicht, wie das formular ausschaut und ob du da nicht deinen letzten wohnsitz auch angeben musst bzw. eine abmeldebescheinigung

Ist mir auch passiert. Wenn deine Eltern mit drin hängen, ist es doch perfekt. Dann kannst du wirklich mogeln. Wie du schon sagtest, warte einfach auf deinen neuen Wohnsitz. Alles halb so wild,  hab ich damals auch so gemacht und es ist alles gut gegangen