Wohnsitz anmelden nach Leerstand?

5 Antworten

Der Mietvertrag und das Mietbeginn interessiert das EMA nicht, nur was als Einzugsdatum in der Wohnungsgeberbestätigung steht.

Ich schließe mich anitari an.

Ausschlaggebend ist ausschließlich das in der Wohnungsgeberbescheinigung angegebene Einzugs- /Übergabedatum.

Da muss ich dir leider Unrecht geben... Im Zweifelsfall zählt immer die Angabe der meldepflichtigen Person über das Einzugsdatum.

Die Anmeldefrist beginnt nicht mit Vertragsunterzeichnung sondern mit dem tatsächlichen Einzug und auch nicht dem vereinbartem Mietbeginn.

Nein, das stellt für den Vermieter überhaupt kein Problem dar.

Du könntest theoretisch eine Wohnung anmieten, brav die Miete zahlen, aber überhaupt nicht einziehen, sondern sie z. B. nur zur Lagerung von Büchern, Kleidung etc. oder für gewisse Stunden nutzen. Das geht das EMA dann auch nichts an und dem Vermieter könnte es weiterhin egal sein.

Du musst melden, wo Du tatsächlich wohnst, ggf. Zweitwohnsitz und mit der Wohnungsgeberbestätigung bescheinigt der Vermieter lediglich, dass Deine Angaben richtig sind.

Auf diese Weise soll vermieden werden, dass sich unter einer Adresse/Wohnung z. B. 25 verschiedene Menschen registrieren, um z. B. zu Unrecht staatliche Hilfen zu kassieren. So gab es einen Fall, der dann aber nicht wirklich verifiziert werden konnte, wo sich viel mehr Leute an einem Jobcenter arbeitslos gemeldet hatten, als jemals in dem MFH gewohnt haben. Die Leute hatten alle ihren eigentlichen Wohnsitz in Rumänien und "kauften" sich hier nur die Meldeadresse. Die genauere Nachprüfung konnte aber nicht bestätigen, was hier vermutet worden war.

Da Dein Studium wohl nachweislich erst mit dem Wintersemester beginnt, sollte man dies auch dem Einwohnermeldeamt vermitteln können, auch dann wenn die Wohnungsgeberbescheinigung früher datiert.