Wohnrecht trotz Insolvenz?

5 Antworten

Das Wohnrecht wird doch nachrangig gesichert und wenn die erstrangige Bank die Versteigerung betreibt, kannst du dir das Wohnrecht in die Haare schmieren, meines Wissens nach....

Leider nicht ganz so ausführlich gefragt. Aber wenn ich nun annehme, dass Deine Eltern bereits in finanziellen Nöten sind, geht das wohl nicht. Wäre das Wohnrecht aber vorher eingetragen worden, dann habt ihr recht, dass dies evtl. Interessenten, wenn ihr auch Geldprobleme bekommt, sehr beeinträchtigen kann. Eigentlich sind bei Zahlungsunfähigkeit und der dann anschliessenden Zwangsversteigerung alle Mietverträge aufgehoben...aber eben in das Grundbuch! eingetragene Wohnrechte nicht. Aber nur, wenn es nicht offensichtlich kurz vorher zu diesem Zweck (Abschreckung von Käufern) eingetragen wurde.

Moment da passt was wesentliches nicht zusammen oder liegt ein Formulierungsfehler vor. Solltet Ihr in Finanznot kommen (Absatz 3) wozu sollten Eure Eltern einen Inso.-Verwalter haben ? Ausserdem ist ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht nicht einfach zu pfänden. Allerdings könnte es sein, dass das Wohnrecht erst nachrangig hinter einer Hypothek gebenden Bank eingetragen ist.

Sorry, das hier ist nicht die geeignete Plattform um diese Frage zu klären, schon garnicht wenn i.d.S. ein Notar zumindest geratend tätig ist.

Die Eltern haben schon einen Inso-Verwalter, steht jedenfalls da. Und Wohnrecht zu pfänden, ist nicht einfach, aber es geht, Verzwickt, Du hast natürlich Recht mit der Plattform :-)

Es kommt auf die Ausgestaltung des Wohnrechtes an. Ein schuldrechtliches Wohnrecht, das nicht übertragen werden kann, gehört nicht zur Insolvenzmasse, vgl. §§ 1090, 1092 BGB. In dem Fall wäre der Inolvenzverwalter der Eltern draußen.

Weisen Sie den Notar mal auf "LG Hamburg v. 23.02.2009, 326 T 83/08" hin. Daraus sollte er was machen können.

Sie müssen aber bedenken, dass die schenkweise Einräumung des Wohnrechts an die Eltern im Falle Ihrer eigenen Insolvenz ggf. gem. §§ 133, 134 InsO. Eine Zeitlang müssen Sie also schon durchhalten...

 

Edit: nach "...§§ 133,134 InsO" fehlt ein "anfechtbar wäre".