Wohnrecht Löschen ohne Sterbeurkunde
Hallo bin dabei ein Haus zu kaufen.
im Grundbuch sind 2 Wohnrechte eingetragen die gelöscht werden müssen(Bank)
Mein Problem ist das ich nur kopien von den Stebeurkunden von aus dem Stadtarchiv habe und das das vom Grundbuchamt nicht anerkannt wird GBO 29. Die Sterbeurkunden sind aber älter wie 30 Jahre 1961 und 1968 und nach den neuen Pesonenstandgesetz vom 1.1.2009
darf mir das Standesamt keine neuen Urkunden ausstellen bzw. die alten kopien nicht mit einem Siegel
beglaubigen. (Stadtarchiv hat kein Siegel)
1 Antwort
Der Verkäufer muss sich darum kümmern, dass die Wohnrechte der verstorbenen Personen, die das Wohnrecht haben, gelöscht werden.Das Standesamt darf dir gar nichts ausstellen. Du bist mit den Verstorbenen doch gar nicht verwandt, also Fremder. Da bekommst vom Standesamt gar nichts. Die Löschung der Wohnrechte ist die Aufgabe des Verkäufers/Eigentümers, nicht deine Aufgabe. Lass die Finger von dem Haus, wenn das nicht einwandfrei geklärt ist. Kauf das Haus NUR DANN, wenn alle Wohnrechte im Grundbuch gelöscht sind bzw. beim Kaufvertrag dem Notar die Löschungsunterlagen vorliegen. Frage unbedingt den Notar, ob ihm vollzugsfähige Löschungsunterlagen zu den Wohnrechten vorliegen. Kaufe mit dem Vorbehalt, vom Vertrag kostenfrei zurück zu treten, falls die Wohnrechte nicht gelöscht oder nicht innerhalb einer angemessenen Zeit gelöscht werden können. Unterschreibe vor dem Notar nicht, bevor er dich über die Konsequenzen der Wohnrechte aufgeklärt hat. Unterschreibe nur, wenn du alles glasklar verstanden hast. Viel Erfolg!!!!!