Wohnrecht Haustiere

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Und was zählt juristisch als "Kleintier"? Also bis zu welcher Körpergröße?

Eine Kleintierhaltung ist immer erlaubt und kann nicht untersagt werden. Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache im Rahmen eines vertragsgemäßen Gebrauchs zu nutzen. In Rechtsprechung und Literatur herrscht im wesentlichen Einigkeit darüber, dass in diesem Rahmen das Halten von Kleintieren zum vertragsgemäßen Mietgebrauch gehört, und deshalb vom Vermieter nicht untersagt werden kann. Diese Rechtsansicht wurde im Jahr 2007 vom BGH bestätigt (Urteil vom 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06). Kleintiere dürfen vom Mieter also immer in der Mietwohnung gehalten werden. Was sind Kleintiere?

Kleintiere sind nach der sich aus dem Urteil des BGH vom 14.11.2007 ergebenden Abgrenzung solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen. Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere.

Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH in dem vorgenannten Urteil vom 14.11.2007 klargestellt, dass Hunde und Katzen keine Kleintiere sind

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tierhaltung.htm

Wenn die wüssten, wie ich meine Kaninchen halte. lach

Aber ist das nicht letztlich mein Problem, wenn Schäden an der Wohnung verursacht werden? Ich müsste das ja dann sowieso selbst tragen, nicht?

@Annemaus85

Aber ist das nicht letztlich mein Problem, wenn Schäden an der Wohnung verursacht werden? Ich müsste das ja dann sowieso selbst tragen, nicht?

Nicht unbedingt. Es gibt Urteile da hatte der Vermieter das Nachsehen.

Danke :)

also, du darfst: nagetiere, vögel, aquarientiere und terrarientiere in jeder wohnung halten! an welches hasutier hättest du denn gedacht?

Du darfst alles halten, was ein juristisches "Kleintier" ist. Also Fische, Hamster und so Kleinkram...

Alles andere darf dir verboten werden. Lustigerweise werden da, z.B. in meinem Mietvertrag, sogar "Nutztiere" aufgeführt :D ...schade, keine Kuh fürs Wohnzimmer...

Und was zählt juristisch als "Kleintier"? Also bis zu welcher Körpergröße?

@MissManzana

Das hat johnnymcmuff gut ausgeführt :)