Wohnrecht Haustiere
Hallo Community,
da ich demnächst in eine eigene Wohnung ziehen möchte zwecks Studium und ich mir dann gerne ein Tier halten würde, aber bisher nur Wohnungen gefunden habe, in denen keine Haustiere erlaubt sind, möchte ich mich nun informieren. Was genau zählt eigentlich als "Haustier"? Von unserem jetzigen Vermieter weiß ich, dass ein Hamster z.B., trotz "Haustierhalteverbotsklausel" im Mietvertrag, erlaubt wäre. Aber liegt das nun daran, dass der im Käfig gehalten wird, oder an der Körpergröße, oder an der nicht vorhandenen Lärmquelle? Wenn ich kein Tier in Käfighaltung haben möchte, wie groß/laut/etc. darf ein Tier dann sein, um aus diesem Verbot herauszufallen wie z.B. der Hamster in unserem jetzigen Vertrag? Ist das Sache des Vermieters, welche Tiere er erlaubt und welche nicht oder gibt es da grundlegende Vereinbarungen? Dankbar wäre ich auch für konkrete Beispiele, der Veranschaulichung halber.
MfG MissManzana
4 Antworten
Und was zählt juristisch als "Kleintier"? Also bis zu welcher Körpergröße?
Eine Kleintierhaltung ist immer erlaubt und kann nicht untersagt werden. Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache im Rahmen eines vertragsgemäßen Gebrauchs zu nutzen. In Rechtsprechung und Literatur herrscht im wesentlichen Einigkeit darüber, dass in diesem Rahmen das Halten von Kleintieren zum vertragsgemäßen Mietgebrauch gehört, und deshalb vom Vermieter nicht untersagt werden kann. Diese Rechtsansicht wurde im Jahr 2007 vom BGH bestätigt (Urteil vom 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06). Kleintiere dürfen vom Mieter also immer in der Mietwohnung gehalten werden. Was sind Kleintiere?
Kleintiere sind nach der sich aus dem Urteil des BGH vom 14.11.2007 ergebenden Abgrenzung solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen. Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere.
Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH in dem vorgenannten Urteil vom 14.11.2007 klargestellt, dass Hunde und Katzen keine Kleintiere sind
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tierhaltung.htm
Aber ist das nicht letztlich mein Problem, wenn Schäden an der Wohnung verursacht werden? Ich müsste das ja dann sowieso selbst tragen, nicht?
Nicht unbedingt. Es gibt Urteile da hatte der Vermieter das Nachsehen.
Danke :)
http://www.mietrecht-einfach.de/rechte-pflichten-haustiere.html
Goldhamster, Kanarienvogel und Zierfische im Aquarium stellen kein Hindernis dar und dürfen auch nicht verboten werden.
also, du darfst: nagetiere, vögel, aquarientiere und terrarientiere in jeder wohnung halten! an welches hasutier hättest du denn gedacht?
Du darfst alles halten, was ein juristisches "Kleintier" ist. Also Fische, Hamster und so Kleinkram...
Alles andere darf dir verboten werden. Lustigerweise werden da, z.B. in meinem Mietvertrag, sogar "Nutztiere" aufgeführt :D ...schade, keine Kuh fürs Wohnzimmer...
Und was zählt juristisch als "Kleintier"? Also bis zu welcher Körpergröße?
Das hat johnnymcmuff gut ausgeführt :)
Wenn die wüssten, wie ich meine Kaninchen halte. lach
Aber ist das nicht letztlich mein Problem, wenn Schäden an der Wohnung verursacht werden? Ich müsste das ja dann sowieso selbst tragen, nicht?