Wohnrecht auf Lebenszeit. Was ist bei Scheidung?

4 Antworten

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Bei bzw. Scheidung erlischt das Wohnrecht nicht. Aber man kann, besonders wenn Unzumutbarkeit oder andere gewichtige Gründe vorliegen, das Wohnrecht zurückklagen.

Rückklagegründe aber stellt ausschließlich ein Richter und sonst niemand fest. Allerdings kann da auch eine finanzielle Entschädigung festgesetzt werden. Ja damit ist auch nahezu sicher zu rechnen.

Vielen Dank für Deine Antwort, das hat mir sehr geholfen. Inzwischen haben wir den Kerl daraus, ganz legal. Hura !

@mowidder

Ich sage auch Danke

@jockl

Ich hab da jetzt die nächste Frage. Da der Kerl jetzt kein Wohnrecht mehr hat und das Haus alleine der Frau gehört, können wir jetzt das Türschloss austauschen ? Ihn vor die Tür setzen ? Vielen Dank für Dein Interesse. Der Kerl kamm mit nichts, er hatte private Insolvenz angemeldet, sich dann breit gemacht.Jetzt soll er auch mit nichts wieder gehen.Meine Freundin hat sich übers Ohr hauen lassen, war verliebt, wollte helfen, hat einer Ehe zugestimmt und er hat sie nur benutzt. IM August läuft seine Insolvenz aus,Jetzt wissen wir, er hat die ganze Zeit auch schwarz gearbeitet er war so blöd das im letztem Streit groß zu verkünden, Ich hoffe das mann ihn dafür dran kriegt.

Wohnrecht auf Lebenszeit bedeutet Wohnrecht auf LEBENSZEIT.

Der Ehepartner darf bis ans Ende seines Lebens dort wohnen bleiben egal ob man sich scheidet, jemand anderen Heiratet, ein indunesisches Kind adoptiert oder eine Giraffenfarm aufmacht.

Doof gelaufen würde ich sagen. Derjenige, dem das Haus gehört hat schlechtere Karten als der mit dem Wohnrecht. Denn vermieten lässt sich das Haus in der Regel eher schlecht wenn jemand mit Wohnrecht dort drinnen wohnt. ;)

ja, ist richtig

das wohnrecht erlischt mit tod, oder wenn man es freiwillig aufgibt, nicht durch scheidung

das war einfach großes pech jetzt und die immobilie ist dadurch wertlos

man macht so etwas auch nicht, man gibt kein wohnrecht raus, warum auch

in der beziehung hat es der partner eh und nach der beziehung soll er es nicth haben, wie du jetzt siehst

Ganz so einfach ist das nicht, obwohl die Allgemeinheit das so sieht. Als Beispiel: Einer Frau und deren Kindern ist es nicht zumutbar, wenn der wohnberechtigte Ex-Mann eine Patch-Work-Familie mit einziehen lassen will.

@jockl

es ist trotzdem egal, er behält das wohnrecht trotzdem und das objekt ist wertlos

man gibt kein wohnrecht raus

@GruenerPaedo

Falsch ein Richter kann diese Wohnrecht als unzumutbar und somit als unwirksam bzw, als hinfällig beurteilen und dann gab es dieses und gut hat es zu sein.

Nichts, was soll denn auch sein? Nun hat jeder seine Hütte und gut ist, oder?