Wohnmobil - Hausdurchsuchung oder Fahrzeugkontrolle?

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Zum Schutzbereich des Art. 13  zählen alle Räume, die der allgemeinen Zugänglichkeit entzogen sind und eine räumliche Privatssphäre bilden.         Dazu gehören auch Keller, Boden, Schiffe, Zelte, Hotelzimmer, Wochenendhäuser, Wohnwagen usw., jedoch keine Gemeinschaftsunterkünfte.

Ob das Wohnmobil fest installiert ist oder gerade bewegt wird, spielt keine Rolle. Bei einer Fahrzeugkontrolle sollte man darauf hinweisen, dass das Wohnmobil zu Wohnzwecken genutzt wird, dann wird ein Polizist ohne Durchsuchungsbeschluss keinen Versuch machen, das Fahrzeug zu durchsuchen.

Kommt darauf an, ob das Wohnmobil als Wohnsitzt auf einem Campingplatz steht und auch als solcher gemeldet ist, dann ist es eine Hausdurchsuchung. Fährst du aber mit dem selben Wohnmobil durch die gegend ist es eine Fahrzeugkontrolle. ;-)

Das ist leider falsch. Bei einer normalen Fahrzeugkontrolle darf der Pollizist noch nichtmal in Deinen Kofferrraum schauen wenn Du es nicht willst. Wie er das bewertet und was er weiterhin macht ist eine andere Sache.

@Artus01

Er darf aber z.B. Warndreieck und Verbandskasten überprüfen - die sich oft im Kofferraum befinden. Aber rein juristisch dürftest du ihm dann sicher sagen: "Warten sie doch bitte mal kurz hier vorn; ich hole die Sachen gleich aus dem Kofferraum. bin gleich wieder da."

Worauf er dann, mit dem Argument des Verdachts einer möglichen Gefahr im Verzug ...
(Nach Art. 22 PAG darf er in Bayern wahrscheinlich sowieso ...)

Hi.
Tja, wenn der Drogenhund was schnüffelt, dann dürfen die, egal wo das Womo steht.

Ansonsten sehe ich das wie KrisiGruen.
Aber ich bin kein Jurist.

Gruß, earnest

Dazu bedarf es einen Durchsuchungsbeschlusses.

Wäre wohl in dem Fall eine Hausdurchsuchung.