Wohnheim Party während der Ruhezeit absagen wegen der Nachbarschaft !!!?
Wir sind zwei Tutoren von einem Studentenwohnheim.
Wir haben ein Wohnheim Party am Fr. 25.11 organisiert .......wir haben folgende Zettels bei unsere Nachbarschaft verteilt :Liebe Nachbarn, am Freitag den 25.11.2016 findet im (unser-Wohnheim-Name) unsere Wohnheims-Feier statt. Voraussichtliches Ende ist 3 Uhr. Die Veranstaltung findet nur einmal pro Halbjahr statt, und soll das Gemeinschaftsgefühl im Wohnheim stärken. Wir möchten uns für etwaige Unannehmlichkeiten entschuldigen und bitten Sie um Ihr Verständnis. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an 0176 xxxxxxxx Vielen DANK!
Die Tutoren***am zweiten Tag bekommen wir diesen Email : !!!!!!!!!!!!*****
Sehr geehrte Frau ********xxxxxxxx,
es überrascht mich sehr, dass Sie in Ihrem Wohnheim eine Feier veranstalten, die zu 100% während der in der Stadt xxxxxx geltenden Ruhezeiten (siehe Verordnung der Stadt xxxxxx über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, § 10) stattfinden wird. Da sich die Gemeinschaftsräume Ihres Wohnheims auf dem Dach des Gebäudes befinden und an diese Räume eine große Dachterrasse angrenzt, gehe ich davon aus, dass sich während der Feier einige Gäste im Freien aufhalten werden.
Ihrem Hinweis "es wird sicherlich sehr laut werden" kann ich nur entgegnen, dass auch eine angekündigte Ordnungswidrigkeit eine Ordnungswidrigkeit bleiben wird.
Ich habe kein Verständnis mehr für die Anzahl und Lautstärke Ihrer Wohnheimfeiern.
Ich bitte Sie, dafür zu sorgen, dass in der Zeit von 22h bis 6h die Nachtruhe eingehalten wird. Ich hoffe, Ihnen ist bewusst, dass für nächtliche Ruhestörung ein Bußgeld verhängt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen,
A******* K*****
** Was können wir jetzt machen :( ??? müssen wir unsere 180 Gäste absagen ??!!!!!!!> **
8 Antworten
Sie hat Recht und ich müsst dafür sorgen, dass die von ihr geforderte Ruhe eingehalten wird. Wenn ab 22 Uhr die Zimmerlaustärke überschritten wird, kann sie die Polizei rufen und bekommt Ärger und die Feier ist zu Ende.
Von daher würde ich das Ganze tatsächlich absagen.
Tja, der Nachbar hat leider Recht, auch eine Ankündigung einer Feier berechtigt nicht dazu, ohne Ende Lärm usw. zu verantsalten, selbst, wenn man im Vorwege mit den Nachbarn spricht und diese ihr OK geben, können sie trotzdem die Ruhestörung unterbinden lassen, wenn es zu laut wird.
Und mit 180 Leuten, ich weiß nicht, ich denke, eine normale Wohnanlage ist für eine derart große Anzahl an Gästen nicht geeignet, da würde ich mich nach Locations umschauen, wo man solche Feiern ungestört abhalten kann.
Denn eins ist gewiss, erfahrungsgemäß ist die Stimmung der Party, und wenn diese noch so gut ist, bereits nach dem ersten Besuch der Polizei dahin!!!
Nö. Aber Ruhestörung bleibt es trotzdem wenn die Kollegen in Blau mal vorbeischauen
Der Anwalt des Nachbarn wird eine einstweilige Verfügung beantragen und vom Richter ein Ordnungsgeld festlegen lassen. Die Anwaltskosten stellt er euch in Rechnung. Ihr war ja so .....die Ordnungswidrigkeit vorher anzukündigen. Verlegt die Party in eine Disko die eine Erlaubnis bis 3 Uhr hat.
Dann sagt Ihr Euren Gästen halt, dass sie sich draußen leise verhalten sollen, im Zweifel solltet Ihr vielleicht noch jemanden abstellen, der auf der Dachterasse darauf achtet, dass es leise ist. Der macht sich dann zwar nicht sonderlich beliebt, aber das Vorgehen kenne ich so auch von Kneipen mit Außenflächen...