(Wohngruppe) Darf die Polizei mein Zimmer durchsuchen?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

,,Du kommst hier ned durch!“ 100%
,,Treten Sie ein.“ 0%

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ihr seid die Verdächtigen. Der Diebstahl hat innerhalb der WG statt gefunden. Darum werden eure Zimmer durchsucht. Der Beschluss wird dafür sicher dann auch passen bzw. reichen.

Gruß S.

Ich glaube nur wenn ein Verdacht auf etwas wie ein geklauter Gegenstand, der in deinem zimmer sein könnte, darf die polizei reinkommen. Grundlos geht das nicht.

Aber genau darum geht es doch!

Dies ist eine interessante rechtliche Frage und um ehrlich zu sein, ich weiß die Antwort nicht.

Ich würde aber deine Wohngruppe vergleichen wie bei einer Hausdurchsuchung in einer WG. Die Polizei darf nur das Zimmer betreten bzw. nur die Zimmer von Person, welche ausdrücklich im Durchsuchungsbeschluss genannt wurde.

Zimmer von Mitbewohnern sind somit Tabu und bedürfen eines extra Durchsuchungsbeschlusses. Sinnvoll ist es in diesem Zusammenhang wenn du an der Tür ein Namensschild befestigst.

,,Du kommst hier ned durch!“

Du bist Volljährig und da muß schon auf deine Rechte Rücksicht genommen werden.

Was hat das denn mit Volljährigkeit zu tun?

Wenn er verdächtigt wird, den Mitbewohnern beklaut zu haben, sind seine Rechte auch zweitrangig.

,,Du kommst hier ned durch!“

Da du keinen Mietvertrag hast.

Also es ist so gesehen nicht deine Wohnung.

Hä? Du stimmt für etwas, dem du im nächsten Satz die Grundlage nimmst.

Was denn nun?