Wohngesellschaft will Leitungen durch unsere Wohnung verlegen?

8 Antworten

Ich bin Elektriker seit etwa 40 Jahren und habe schon viele Wohnblöcke saniert, was Du hier beschreibst ist absolut ungewöhnlich und klingt für mich als wollten die Handwerker dort den Weg des geringsten Widerstandes wählen um sich Arbeit und Zeit zu ersparen.

Tatsache ist das keine Elektroleitungen von einer Wohnung durch eine andere Wohnung laufen sollten (schon alleine aus dem Grund weil es dann sehr einfach wäre den Strom des Nachbarn anzuzapfen (Stromdiebstahl))

Bei Badezimmern verbieteten es die VDE Vorschriften sogar, die VDE schreibt vor das nur Elektroleitungen in einem Badezimmer verlaufen dürfen die auch genau dieses Badezimmer versorgen!!

wobei ich nun davon ausgehe das Du mit Leitungen auch Elektrische Leitungen meinst und nicht etwa Wasserrohre...

Wenn es baulich notwendig ist, dann kannst du nicht viel dagegen machen.

Aber der Vermieter muss euch vorab den Termin bekannt geben.

Zumindest sind solche Bauarbeiten rechtzeitig anzukündigen. Dafür gibt es Fristen ( außer in Notfällen).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Ich und meine Eltern sind definitiv dagegen.

Da werdet ihr kaum Chancen haben. Laut § 555a BGB sind Instandsetzungen/Instandhaltungen zu dulden, auch wenn die Maßnahmen eigentlich eine andere Wohnung betreffen.

Wichtig ist nur, dass der optische Gesamteindruck der Wohnung nicht wesentlich verändert wird. Wenn dort wild irgendwelche Leitungen verlegt werden, könnte das der Fall sein.

Angeblich soll es vom Kundenbetreuer der Wohngesellschaft als Auftrag gegeben worden sein

Dann würde ich das bei der Verwaltung hinterfragen und absprechen. Auf die Aussage eines Handwerkers würde ich mich nicht verlassen. Der darf nur im Auftrag der Verwaltung in Eure Wohnung.

In dem Zusammenhang muss euch konkret erläutert werden, wo die Leitungen langgehen und wie groß die Beeinträchtigung für euch sein wird.

Bekommt Ihr keine Antwort/Ankündigung von der Verwaltung, dann würde ich auch keinen Handwerker in die Wohnung lassen.

Wenn ihr Mieter seid, und die Eigentümer das veranlassen dann ist das erstmal in Ordnung. Sofern aber keine direkte Notwendigkeit besteht aufgrund eines Notfalls, müssen sie natürlich einen Termin mit euch ausmachen.

Wende dich an die Hausverwaltung.