Wohngemeinschaft, Installation Entkalkungsanlange - Wer muss wann zahlen?

2 Antworten

Der erstmalige Einbau einer Enthärtungsanlage für das Trinkwasser Kaltwasserstrang) ist eine bauliche Veränderung (vgl. BayObLG, Entscheidung v. 19.1.1984, BReg 2 Z 17/83, MDR 1984, 406).

https://www.trugenberger.de/wissenswertes/seminare/20161105_v_baulver.pdf

Vielen Dank für die Antwort und vor allem für das Beispiel!

Das kannst du vermutlich vergessen. Laut laufender Rechtsprechung stellt der Einbau einer Entkalkungsanlage eine bauliche Veränderung dar, und bedarf daher der Einstimmigkeit.

Danke für die Antwort. Wir sind gegen die Anlage. Anfrage kam von den Penthousebesitzern, denen der Kalk an der Duschtür stört :o)