Wohngeld, wenn Kind im Ausland - Schüleraustausch
Guten Abend,
ich habe folgendes Problem. Ich lebe mit meiner Freundin und ihrem Sohn seit längerem in einer gemeinsamen Wohnung. Und ich beziehe Wohngeld.
Der Sohn war das letzten Schuljahr an einer Schule im Ausland, was ich damals der Wohngeldstelle auch so angegeben habe. Laut Bescheid wurde er weiterhin als Haushaltsmitglied gezählt und ich habe für ihn trotz Abwesenheit weiter Wohngeld bekommen. Weitere Unterlagen wurden von mir nicht gefordert.
Nun, ein Jahr später, will die Wohngeldstelle für eine rückwirkende Neuberechnung plötzlich allerhand Nachweise wegen des Auslandsaufenthalts, die ich aber nicht habe, da sein Vater (also der Ex meienr Freundin) alle Kosten des Schüleraustauschs getragen hat. Was ich der Wohngeldstelle nach Nachfrage auch so mitgeteilt habe.
Nun kam ein Schreiben, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich diese Kosten - die der Vater seinem Sohn bezahlt hat - als Einkommen hätte angeben müssen, weil es Unterhaltszahlungen an ihn waren und damit Einkommen. Sprich dieses Geld soll zu meinem Haushaltseinkommen gerechnet werden. Was ja nicht sein kann, denn dieses Geld stand meinem Haushalt ja überhaupt nicht zur Verfügung.
Was kann ich tun? Wie kann ich argumentieren, dass mir dieses Geld nicht als Einkommen angerechnet wird? Ich suche schon seit Tagen das Internet nach Fallbeispielen oder Paragrafen ab, werde aber nicht fündig.
Was an der Stelle vielleicht noch interessant ist: Meine Freundin und der Vater betreuen den Sohn nach dem Wechselmodell. Er ist also teils bei uns teils bei seinem Vater und sie haben sich gegenseitig von Unterhaltsverpflichtungen freigestellt.
Wer kann mir helfen?
Danke schonmal und schöne Grüße, Manfred
1 Antwort
Ich denke mal nicht,das du nur die Vorteile in Anspruch nehmen kannst,die Nachteile aber nicht haben möchtest !
Denn wenn er,trotz der Abwesenheit zum Haushalt gezählt wurde,standen dir bzw.euch,ja auch mehr Wohngeld zu und was ihr am Ende mit diesem Unterhalt anstellt,ist dem Amt egal.
Er hat es nun mal bekommen,auch wenn es für seinen Auslandsaufenthalt drauf gegangen ist.