Wohngeld während man Krankengeld bezieht?
Guten morgen, eine Freundin von mir ist momentan Krankgeschrieben. Seit Januar ist sie zuhause. Bekommt also jetzt auch Krankengeld, sie ist Friseurin und bekommt nur 500,- Krankengeld. Dies reicht nicht mal um die Miete zu bezahlen. Sie ist alleinstehend, bzw wohnt mit ihrer Mutter, die lediglich 200,- Rente bekommt. Kann sie jetzt in dieser Zeit Wohngeld beantragen? Arbeitsamt meinte, sie können ihr erst helfen, wenn sie wieder gesund geschrieben ist!
4 Antworten
ja - kann sie.
unbedingt beantragen. wohngeld gibt es nicht rückwirkend, sondern frühestens ab dem monat, in dem es beantragt wird.
ausserdem berechnen lassen, ob es aufstockend sonstige sozialleistungen gibt.
bekommt die mutter keine ergänzenden leistungen zum lebensunterhalt? unbedingt beantragen!!!
den beiden steht das minimum zum leben zu.
das entspricht 2x hartz IV plus einmal zuschlag für haushaltsvorstand, plus die miete (entsprechend wohngeld muss beantragt sein. das wohngeld wird dann mit sonstigen sozialleistungen verrechnet).
und die angabe vom arbeitsamt ist richtig, davon abgesehen, dass das ALG I noch 6% niedriger ist... sie muss ihre anträge (mit krankengeldbescheid der krankenkasse) bei der ARGE einreichen. leider bedeutet in D jede längere krankheit fast zwangsläufig den verlust der existenz. wenn schon verlust der existenz, dann aber wenigstens nicht obdachlos. darauf liefe es nämlich hinaus, wenn sie nicht SOFORT handelt. wenn du zeit hast, geh mit zu den ämtern...
alles gute, pony
daumendrück, pony
merci - viel erfolg...
es ist wie spiessrutenlaufen, aber da muss sie jetzt durch... und - niemals aufgeben bitte...
Was für ein Schwachsinn! Wenn sie wieder gesund ist, kann sie ja wieder arbeiten und braucht (vielleicht/hoffentlich) keine Hilfe vom Amt, jetzt muss sie überleben.
Oh das hab ich vergessen zu schreiben, Sie wird nciht mehr als Friseurin arbeiten können. bandscheibenvorfall, hatte mit dem Laden auch mittlerweile gerichtlich zu tun, (%Monate kein Lohn usw) und wurde ohnehin jetzt zum 31.7 gekündigt
Die Mutter wird bei der Rente doch aufstocken können udn ihren Teil zur Miete bezahlen. Deine Freundin sollte sich beim Amt auch nicht so abspeisen lassen. Mutter und tochter sollten mal zusammen hingehen und sich erkundigen. 500€ Krankengeld klingt erst mal acuh sehr wenig.
Die mutter bekommt nicht mehr. Leider, das haben wir auch schon versucht. War sogar mit auf dem AAmt. Ja sie bekommt nur 500,- 60% vom netto gehalt
@kati: warum friseurinnen derart mies verdienen, ist mir auch rätselhaft...
Die Mutter liegt unter dem Hart4 Regelsatz. Natürlich würde sie Wohngeld oder ähnliches bekommen. Es sei denn sie hat noch ein Kind das sich eine goldene Nase verdient. Dann wäre das eventuell unterhaltspflichtig. 200€ im MOnat und sonst nichts (keine Miete und nichts anderes) ist Blödsinn.
ich würde mich an das sozialamt wenden,das arbeitsamt hat damit nichts zu tun.
Vielen Dank so stell ich mir eine klare Antwort vor!!!!! Daumen hoch