Wohngeld und ALG 2 zusammen, und warum wird Kindergeldzuschlag abgelehnt?
Also ich bin etwas verwirrt :-( Wir haben vor ca 1 nem Jahr vom Jobcenter zu hören bekommen , bitte beantragen Sie Wohngeld damit stehen sie sich besser. Stimmt absolut, also beziehen wir seid ca 1nem Jahr Wohngeld. Jetzt musste ich eine Weiterbewilligung rausschicken und jetzt wollen die auf einmal eine Arbeitslosengeldbescheinigung und eine Arbeitslosenmeldung sehen. Diese haben wir nicht da wir ja weg sind vom Amt.Kindergeldzuschlag wurden uns auch abgelehnt mit dem Hinweis bitte melden sie sich beim Jobcenter sie haben ja noch darauf Anspruch. Hilfe !!! Kann man doch beides gleichzeitig bekommen ? Und warum lehnen die den Kindergeldzuschlag ab weil wir zu wenig Geld zur Verfügung haben ?
4 Antworten
Naja, euch steht kein Wohngeld zu, wenn die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre. Das ist u. a. bei einer unterlassenen Arbeitsaufnahme durch deinen Ehemann der Fall. Insofern finde ich es nach einem Jahr schon gerechtfertigt, das mal zu überprüfen.
Es könnte auch sein, dass der Wohngeldbehörde Informationen aus dem Datenabgleich vorliegen, die ihr dort nicht mitgeteilt habt. Manche Wohngeldbehörden arbeiten diese erst bei der Weiterleistung mit ab. Vielleicht gab es eine Meldung über eine Beschäftigung und sie wollen prüfen, ob dein Mann danach wieder ALG erhalten hat.
Zu dieser Theorie würde auch passen, dass KiZ abgelehnt wurde.
Ich verstehe ehrlich gesagt, das Problem nicht. Besorg dir die geforderten Nachweise und du wirst sehen, was die Wohngeldbehörde damit will.
ich habe eine Teilzeitstelle mit nicht mal 1000 Euro netto und mein Mann ist arbeitssuchend, wir erhalten Kindergeld für 3 Kinder und bekommen Wohngeld
416+374+240+240+240+Miete und Heizung steht euch zu.
Alles was ihr selber habt bekommt ihr nicht. Alles was ihr bekommt mindert den weiteren Anspruch.
Beantragt HarzIV sofort, lasst euch nicht Anmeldung abwimmeln. Wenn das nicht klappt ANWALT (Beratungschein kostet nichts)
Es gibt tausend Hilfseiten im Internet LESEN
Harz4 und Kindergeld sind beides Sozialleistungen. Beide gleichzeitig werden nicht genehmigt. Wenn ihr Bedarfsgemeinschaft angegeben habt, das mit Kind wird der Harz4 Betrag entsprechend höher was ca. den Kindergeldzuschlag entspricht. Falls ihr wie auch immer beides gleichzeitig erhalten hattet müsst ihr es zurückzahlen und das zeitnah
Das ist schlicht und einfach falsch. Wenn ein Kindergeldanspruch besteht, wird es auch gezahlt.
Dass es dann mit dem ALG II verrechnet wird, ist eine andere Sache.
Das ist alles etwas zu durcheinander. Erstmal wichtig ist: Wovon lebt ihr denn jetzt? Davon hängt es nämlich ab, wer für was zuständig ist.
Also: Woher kommt euer normales monatliches Geld?
ich habe eine Teilzeitstelle mit nicht mal 1000 Euro netto und mein Mann
ist arbeitssuchend, wir erhalten Kindergeld für 3 Kinder und bekommen
Wohngeld