Wohngeld Überzahlung?

2 Antworten

Rückzahlung!

Ich verstehe deine Frage nicht. Die komplette Leistung wird aufgerechnet, heißt doch nichts anderes, als das sich die Überzahlung mit jedem Monat Wohngeldanspruch reduziert.

Zu Beginn des Bewilligungszeitraumes kann doch noch gar nicht die komplette Leistung einbehalten werden, weil dir lediglich ein monatliches und nicht ein jährliches Wohngeld bewilligt wurde. Hinzu kommt, dass sich die Höhe des Wohngeldes im laufenden Bewilligungszeitraum auch einmal ändern oder der Anspruch ganz wegfallen kann.

Nein nein, es wird schön Monat für Monat einbehalten. So lange, bis deine Schulden getilgt sind. Danach setzt die Wohngeldzahlung wieder ein.

dabinichdoch 
Fragesteller
 14.02.2017, 18:43

Ich musste im Januar einen weitergewährungsantrag stellen da ich seit Oktober nun ein bisschen mehr Einkommen hatte wurde auch rückwirkend geprüft ob sich eine Veränderung ergab dabei wurde festgestellt dass ich 700 € zu viel bekommen habe der Anspruch Januar Februar März wird einbehalten und ab April läuft es dann wieder wie gewohnt. Auf Anfrage ob es nicht möglich wäre es in kleinen Raten einzubehalten wurde mir mitgeteilt dass es System technisch nicht möglich wäre und somit wird alles einbehalten. Ob dies rechtens ist war meine Frage in dem Fall wohl ja

TreudoofeTomate  14.02.2017, 21:14
@dabinichdoch

Achso. Ja, das ist möglich, auch technisch. Allerdings nur, wenn du einwenden kannst, dass du durch die Aufrechnung hilfebedürftig nach SGB II oder XII wirst. In dem Fall darf nur der Betrag aufgerechnet werden, der die Grenze zur Hilfebedürftigkeit überschreitet.

Und gerade, weil dies gesetzlich so in § 51 SGB I vorgeschrieben ist, muss es technisch natürlich auch möglich sein.

Falls die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist und du nachweisen kannst, dass du durch die Aufrechnung potentiell Jobcenterkunde werden würdest, rate ich dir, Widerspruch einzulegen. Da dieser aufschiebende Wirkung hat, wird dir immerhin erst einmal das Wohngeld März in voller Höhe ausgezahlt.