Wohngeld trotz Minijob?
Hallo,
meine Mutter bekommt 77 € Wohngeld. Nun habe ich einen Minijob angenommen und verdiene 7 € die Stunde und im Monat ungefähr 175 €, da ich nur zwei mal die Woche arbeite. Müssen wir das melden, wirkt sich das irgendwie auf das Wohngeld aus?
5 Antworten
Im laufenden Bewilligungszeitraum müsst ihr Einnahmeerhöhungen nur melden, wenn sich das Einkommen um mehr als 15 % erhöht (§ 27 Abs. 3 WoGG). Der genaue Wert ist auf dem Wohngeldbescheid ersichtlich. Wenn der nicht überschritten wird, müsst ihr nichts melden.
Spätestens zum Weiterleistungsantrag allerdings, müsst ihr die Einnahmen aus geringfügiger Beschäftigung angeben und das Wohngeld wird geringer ausfallen oder ganz wegfallen.
Hat sich erledigt, habe es gerade nachgelesen und bin dir echt dankbar für deine aufschlussreiche und schnelle Antwort :)
sicher müssen einkommen gemeldet werden....wie sich das auswirkt...wahrscheinlich bekommt deine mutter dann weniger wohngeld für euch beide
wohngeld ist dann pfutsch
Jap das muß gemeldet werden. Ob sich daß auswirken kann keine ahnung. Aber besser sagen als Anzeige kassieren
Klar muss das gemeldet werden.
Bist du dir da ganz sicher, also kann ich mich darauf 100 %ig verlassen auf deine Antwort?