Wohngeld trotz der zwei Personen im Mietvertrag?
Hallo, ich habe folgende Frage..
Ich wohne mit einem Kumpel ( wir sind in keiner Beziehung oder ähnlichem ) in einer Wohnung.. Wir stehen beide im Hauptmietvertrag als ganz normale Mieter, er geht arbeiten, ich wurde leider vor einem Monat fristlos gekündigt.. Nun die Frage ob sein Einkommen von der Wohngeld Behörde mit angerechnet wird, obwohl wir nicht zusammen sind, oder wird er nicht als Haushalsmitglied angerechnet?
Im Voraus schonmal vielen Dank für die Antworten,
Mit freundlichen Grüßen Celine. :)
3 Antworten
natürlich. ihr kommt beide für die miete auf.
Hi,
naja, du zahlst ja nur die halbe Miete und vermutlich werdet ihr auch als eine Bedarfsgemeinschaft angesehen. Somit wird euer Gesamteinkommen angerechnet.
Natürlich wird das zur Berechnung hinzugezogen. Schließlich gehts beim Wohngeld ja um den Mietzuschuß. In welchen Teilen, weiß ich nicht genau. Ich schätze eure Miete wird halbiert und dann der Zuschuss für dich berechnet.
Könnt mir aber vorstellen du wirst weg geschickt, weil du dich ja sicherlich sofort arbeitssuchend melden wirst und vom Arbeitsamt die Unterstützung übernommen wird.