Wohngeld trotz Alg 2?
Hallo, ich habe mal eine Frage. Ich (und meine Tochter) habe ein Bruttoeinkommen von 1150 € plus 184 € Kindergeld und derzeit bekomme 210 € Wohngeld. Nun habe ich versucht Kinderzuschlag zu beantragen, was aber abgelehnt wurde, da mein Bedarf durch Wohngeld und Kinderzuschlag nicht gedeckt wäre. Es wären rund 126 € ungedeckter Bedarf da. Nun habe ich einen Alg 2 Antrag gestellt. Kann ich Alg 2 bekommen, obwohl ich schon Wohngeld beziehe? Wenn ich vom Jobcenter nun Leistungen bekomme, muss ich sie ja auch beim Wohngeld wieder angeben, was demzufolge dann auch wieder weniger werden würde. Oder kann ich nur eine Leistung beziehen? Ich habe im Internet nur gefunden, dass Alg 2 Wohngeld ausschließt, aber nicht wie es ist wenn ich schon Wohngeld bekomme. Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Vielen Dank schon mal :)
4 Antworten
Du kannst nur eine Leistung in Anspruch nehmen !
Wenn du ALG - 2 beantragt hast,wirst du keinen Anspruch mehr auf Wohngeld haben.
Bist du Alleinerziehend,steht euch folgendes beim Bezug von ALG - 2 Aufstockung zu :
- Regelsatz du 391 €
- Alleinerziehenden Mehrbedarf entweder 36 % deines Regelsatzes,das würden ca.140 € sein,für ein Kind unter 7 Jahre oder 12 % für ein Kind unter 18 Jahren
- Regelsatz Kind,min.229 € ( 0 - 5 ) oder 261 € ( 6 - 13 ) oder 298 € ( 14 - 17 ) oder 313 ( 18 - 25)
- angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung ( Warmmiete )
Kindergeld und Unterhalt / Unterhaltsvorschuss wird auf den Bedarf der Tochter angerechnet. Der Bedarf beträgt Regelsatz + Kopfanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung. Dieser berechnet sich aus der gesamten Warmmiete,geteilt durch die Personen im Haushalt.
Würde die Tochter mehr Einkommen haben,als ihr Bedarf bei dir ist,dann würde der Überschuss dem Kindergeld zugerechnet,welches sie dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigt.
Dieser Überschuss des Kindergeldes,würde dann bei dir angerechnet,das ist aber die Ausnahme,sonst darf kein Einkommen des Kindes bei dir angerechnet werden.
Hast du also ein Bruttoeinkommen von 1150 €,kannst du davon Freibeträge nach § 11 b SGB - ll geltend machen,die dann von deinen 909 € abgezogen werden und dein anrechenbares Einkommen ergeben.
Auf die 1150 € Brutto,kannst du erst mal 100 € Grundfreibetrag geltend machen,ab 100 € bis 1000 € noch mal 20 % und von 1000 € bis 1500 € ( wegen deinem Kind ) noch einmal 10 % an Freibetrag.
Das würden bei 1150 € Brutto,Freibeträge von insgesamt 295 € sein.
909 € Nettoeinkommen minus min.295 € an Freibeträgen,ergibt ein anrechenbares Einkommen von 614 € + 184 € Kindergeld,sind gesamt 798 € anrechenbares Einkommen.
Alleine an Regelsätzen würden dir min.760 € zustehen,wenn die Tochter noch unter 7 Jahre alt ist. Dazu kommt dann noch die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung,also die Warmmiete.
Das steht euch dann zu und davon müsstest du erst mal die 798 € anrechenbares Einkommen abziehen und Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss.
Der Betrag der dann vom anrechenbaren Einkommen bis zu eurem Bedarf fehlt,bekommt ihr als ALG - 2 Aufstockung vom Jobcenter gezahlt.
Du hast ein Gesamteinkommen von 1.544 Euro, daß ist mehr als ALG2. Bei ALG2-Bezug wird Miete und Heizung übernommen, aber Wohngeld würde wegfallen. Bei 2 Personen darf die Wohnung nicht größer als 60qm sein.
Nein, ich habe ein Bruttoeinkommen von 1150, ausgezahlt bekomme ich 909 €
Es gibt entweder Wohngeld oder ALG II. Wenn Du also ALG II bekommst, gibts kein Wohngeld mehr.
Ja so dachte ich mir das auch. Nur diese sehr unfreundliche Dame dort meinte ich würde dann so 130 € bekommen, da ich ja schon Wohngeld bekomme.
Du kannst nur Eines von beiden bekommen.Beides geht nicht.
Lies mal hier:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/536596982f074a601.php