Wohngeld in der Elternzeit?
Hallo,
ich bin derzeit schwanger und bekomme nächstes Jahr im März mein Baby.
Ich würde gerne Elternzeit nehmen, allerdings habe ich Probleme, diese zu finanzieren, da 1. mein Mann noch in der Ausbildung ist und 2. mein Gehalt (Gastronomie) zum Teil aus Trinkgeld besteht, welches unversteuert ist und bei der Berechnung des Elterngeldes natürlich komplett wegfällt.
Daher wollte ich Wohngeld beantragen. Ich habe bereits im Internet nach einem Rechner geschaut, allerdings muss ich da überall meinen Bruttoarbeitslohn angeben und finde keinen, wo die 35%, die in der Elternzeit wegfallen (man bekommt ja nur 65%) berücksichtigt werden.
Wie kann ich jetzt ausrechnen, ob/wie viel Wohngeld ich bekomme?
Meine Daten sind:
Mein Elterngeld: ca 800 Euro
Nettogehalt meines Mannes: 400 Euro.
Kaltmiete: 315 Euro.
Außerdem habe ich was von Kinderzuschlag gehört? Was ist das und kann ich das auch beantragen?
Gibt es sonst noch Tipps, wie wir die Elternzeit finanzieren können? Außerhalb der Elternzeit haben wir keine finanziellen Probleme und können ein Kind gut finanzieren.
Danke für die Antworten
1 Antwort
Ich würde dann an deiner Stelle eine ALG - 2 Aufstockung beim Jobcenter beantragen,solltet ihr dann einen höheren Anspruch beim Wohngeld haben,wird euch das Jobcenter automatisch ans Amt für Wohngeld weiterleiten,aber bis ihr dann Wohngeld bekommt,würdet ihr weiterhin eure Leistungen vom Jobcenter bekommen !
Das Jobcenter stellt dann beim Amt für Wohngeld einen Antrag auf Erstattung und lässt sich das Wohngeld überweisen,bis auf Höhe des ALG - 2 Vorschusses.
Dein Mann würde dann zwar in der Regel von ALG - 2 ausgeschlossen sein ( Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB - ll ) könnte dann aber beim Jobcenter trotzdem einen Mietzuschuss zu den ungedeckten Kosten der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung stellen,dieser zählt nicht als ALG - 2 Leistung.
Nach der Geburt würde dir und dem Kind Leistungen zustehen,die derzeit so aussehen würden,am 01.01.2015,werden die Regelsätze etwas angehoben,wegen der jährlichen Neuberechnung,das würde dann schon dieses Jahr Anfang Dezember,spätestens feststehen,was es dann an Regelsätzen gibt.
Bedarf derzeit :
- Regelsatz du 353 €
- Regelsatz Kind 229 €
- 2 / 3 der KDU - ( Kopfanteil ) der Kosten der Unterkunft und Heizung
Würde die Warmmiete angenommen 450 € betragen,dann stünde dir und dem Kind 300 € zu.
Dann läge der Bedarf bei 882 € im Monat.
Da du dein Elterngeld aus vorheriger Beschäftigung erhältst und das Elterngeld nur über 12 Monate beziehen willst,kannst du den max.Freibetrag von 300 € geltend machen,der dir von deinen ca.800 € Elterngeld abgezogen würde.
Es blieben dann noch ca.500 € anrechenbares Elterngeld + 184 € Kindergeld = ca.684 € anrechenbares Einkommen ( das Kindergeld ist dann Einkommen des Kindes und wird auch auf dessen Bedarf angerechnet ),es würden euch dann noch ca.198 € ALG - 2 Aufstockung zustehen.
Dein Mann hat auf sein Bruttoeinkommen Freibeträge nach § 11 b SGB - ll,diese werden ihm zwar dann von seinem Nettoeinkommen abgezogen,er erhält aber dann auf Grund des Leistungsausschlusses max.die Kosten der ungedeckten KDU - also in diesem Fall diese 150 € pro Monat.
Dann würdet ihr ca.350 € im Monat bekommen.