Wohngeld, beste Konstellation (Wohngemeinschaft oder Lebensgemeinschaft)

4 Antworten

Die Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten. Das hängt davon ab, was die Wohnung kostet und was du für ein Einkommen hast. Erst danach könnte man im Einzelfall berechnen, ob du als Einzelperson (im Falle einer WG) oder als Mischhaushalt (im Falle einer LG) ein höheres Wohngeld bekommen würdest.

Wenn du allerdings als WG berechnet werden willst, brauchst du einen Mietvertrag. Untermietverträge werden in solchen Fällen zu Recht nicht anerkannt.

Bitte keine Aussagen wie:sowas tut man nicht, damit schadet man dem Staat, ...! Wir haben wirklich zu knapsen<<<<<<<<<<<<< Hallo??????

Glaubst du anderen Leuten geht es besser?? Ihr solltest schon bei der Wahrheit bleiben und nicht einfach kassieren. Wenn du zu ihr ziehst wirst du als Lebenspartner eingetragen und es wird berechnet was euch zusteht. Denn die kommen auch kontrollieren,wenn sie einen Verdacht haben sollten und das kann böse ins Auge gehen,weil ihr dann zur Rückzahlung antreten dürft

Ja und genau das meinte ich aber gut. Und nein, ich glaube nicht das es anderen Leuten besser geht. Das sehe ich täglich! Aber dennoch hätte ich gerne gewusst was denn nun besser wäre. Es ist bei uns so, dass wir ja auch als Wohngemeinschaft laufen könnten, da ich in der 3-Zimmerwohnung ein eigenes Zimmer mit Bett usw. vorweisen kann. Und ich habe auch gehört, dass man nach den ersten zwölf Monaten nach Erstzusammenzug mit dem Lebenspartner sich auch offiziell als Wohngemeinschaft ausschreiben kann, da man ja nach einem Jahr, in der Regel, noch nicht über die Finanzen des Lebenspartners verfügt. Von daher wäre es ja dann kein Beschiss in deinem Sinne! Wäre über eine Antwort echt dankbar!

@Gunzke

Wenn du zu ihr ziehst wirst du als Lebenspartner eingetragen

"Nur" weil man zusammenzieht und eine Bett- und/oder Liebesbeziehung führt, bildet man noch lange keine Bedarfsgemeinschaft. Die setzt gemeinsames Wirtschaften voraus .. über das Teilen der Festkosten hinausgehend.

Denn die kommen auch kontrollieren,wenn sie einen Verdacht haben sollten

Ein Hausbesuch ist selbst lt. Bundesagentur nicht geeignet, das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft festzustellen (-> Seite 7 http://hartz.info/dateien/pdf/leitfaden_aussendienst.pdf ) Dafür gäbe es die entsprechenden Formulare.

@Larah10

Hallo Larah10, nur dass er gefragt hat, wie er beim Wohngeld besser fährt. Grundsätzlich ist da zwar der § 7 Abs. 3 a SGB II analog anzuwenden, wenn er aber von Anfang an sagt, dass er mit ihr zusammen wohnt und wirtschaftet oder dass sie eine Lebensgemeinschaft sind, wird niemand auf dem so genannten "Probejahr" herumreiten.

Ich denke, auch das Jobcenter verfährt nicht anders, wenn sich Partner von Anfang an zu einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft bekennen. Der § 7 Abs. 3 a SGB II liefert doch lediglich eine Legalefinition für die Fälle, in denen sie es nicht tun.

Uns ist doch allen klar, dass Personen in der hier vorliegenden Konstellation sich grundsätzlich die günstigeste Variante aussuchen. Erst nach einem Jahr ist es der Behörde möglich, sie "festzunageln". Oft leider erst nach einem Jahr.

Bei einer Lebens- (Bedarfs-) Gemeinschft, müsst ihr füreinader aufkommen. Dann steht euch jeweils 90 der Grundsicherun zu. Dein Einkommen wird darauf voll angerechnet. Für ein Jahr muss das JobCente eine angegebene Wohngemeinschaft akzeptieren. Dann bleibt alles beim alten. Natürlich bekommt sie dann nur noch die halben Wohnungskosten erstattet.

Nun bin ich am schauen was denn besser wäre.

Die Entscheidung, wie Ihr Euer finanzielles Zusammenleben regelt, ist allein Euch überlassen. Niemand kann Euch vorschreiben, ob Ihr füreinander aufkommen und finanziell füreinander einstehen wollt oder nicht - solange Ihr unverheiratet ohne gemeinsames Kind zusammenlebt, habt Ihr einander gegenüber keinerlei Unterhaltspflichten oder -ansprüche. Ob ein unverheiratetes Paar ohne gemeinsames Kind eine "Verantwortungs-und Einstehens-Bedarfsgemeinschaft" nach § 7 SGB II darstellt, wird nicht dadurch bestimmt, ob man sich das Zimmer/ Bett teilt. Die Liebesbeziehung und Schlafstätte ist völlig irrelevant, da es ja nichts darüber aussagt, wie Ihr Eure Finanzen regelt. Und nur das Finanzielle ist bedarfs- und anspruchsrelevant beim ALG2.. und von Interesse für's Jobcenter.

Deine Freundin ist als ALG2-Bezieherin verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Wohnt Ihr zusammen (mit oder ohne Doppelbett ^^) , teilt Euch die Unterkunftskosten und die Kosten für die Grundnahrungsmittel und -hygieneartikel (wie in jeder anderen WG auch üblich), aber wirtschaftet ansonsten getrennt (d.h. habt keine gemeinsame Konten, kein Verfügen über Einkommen/Vermögen des Anderen, leistet einander auch in Notzeiten keine wirtschaftliche Unterstützung , habt keine gemeinsamen Verträge usw.), dann lebt Ihr wirtschaftlich im Sinne einer "normalen" WG zusammen. Du bist dann kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft deiner Freundin, sondern lediglich eine "weitere Person in der Wohnung lebend, keine Verwandtschaft, keine Wirtschafts-/ Einstehensgemeinschaft" - und so "meldet" deine Freundin dich bei ihrem Jobcenter dann auch ab deinem Einzug an (nachweislich !) an. Du hast mit ihrem ALG2-Bezug nichts zu tun (da du ja mit ihren Finanzen nichts zu tun hast, und sie umgekehrt auch nicht mit deinen). Du musst weder ihr noch dem Jobcenter irgendwelche Auskünfte zu deinem Einkommen oder Vermögen usw. erteilen und bleibst völlig außen vor. Du musst lediglich für dich selber aufkommen und deinen Anteil an den gemeinsamen Unterkunftskosten übernehmen. Deine Freundin bekommt dann entsprechend "nur" noch ihren eigenen Wohnkosten-Anteil vom Jobcenter und gilt weiterhin als 1-Pers.-Bedarfs"gemeinschaft" (= weiterhin voller Single-Regelsatz für sie).

Als Paar, das getrennt/ im Sinne einer WG wirtschaftet, solltet Ihr im beiderseitigen Interesse etwas Schriftliches aufsetzen über Eure Kostenteilung (was deine Freundin dann auch beim Jobcenter vorlegt). Beispiele für Kostenbeteiligungsvereinbarungen z.B. hier: http://hartz.info/index.php?PHPSESSID=d6361dj2m2js2ro8gf132p3os6&board=9.0

Teilt Ihr Euch aber nicht nur die Grundkosten, sondern wirtschaftet generell gemeinsam und unterstützt einander finanziell, dann seid Ihr eine Verantwortungs-und Einstehens-BG nach § 7 SGB II. Dann wird auch deine finanzielle Situation überprüft und Ihr werdet gemeinsam , als 2-Pers.-Bedarfsgemeinschaft, "berechnet" und steht mit Euren Einkommen ggf. auch für die Bedarfe des Anderen ein.

Und wie gesagt: Es sind wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

Tausend Dank für diese ausführlich Antwort. Sie hat mir sehr weitergeholfen und ich sehe das ganze nun klarer und kann vorallem wahrheitsgemäße Angaben machen, denn alles andere wäre mir echt zu heikel. Denn laut deinem Text lebe ich mit ihr eh in einer "normalen" Wohngemeinschaft. Wie gesagt, tausend Dank!

@Gunzke

Gerne ;) Schaut auch mal hier rein, vor allem unten ("nach 1 Jahr Zusammenleben")

http://hartz.info/index.php?topic=30.0

Nach 1 Jahr kehrt sich die Beweislast um und das Paar muss nachweisen können, dass tatsächlich keine Wirtschafts-/ Bedarfsgemeinschaft zwischen ihnen vorliegt.Also falls Ihr bis dahin immer noch getrennt wirtschaften solltet, am besten beide gleich von Anfang an Belege/ Kopien gut abheften und aufbewahren (z.B. Nachweise über getrennte Mietanteilszahlungen, Quittungen, Nachweise über getrennte Konten/ Versicherungen / Anschaffungen usw.). Dann erspart man sich später unnötige Sucherei :)

@Larah10

wow, hochachtung larah... auch mir hast du nun sehr weiter geholfen :)

Hallo Larah! Schön so eine ausführliche und kompetente Antwort zu finden. Ich nehme an, dass die Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft auch beim Antrag auf Wohngeld so zu verstehen ist und nicht nur beim ALG, oder? Also, dass es um das Finanzielle geht und um nichts weiter? Vielen Dank! (Auch 3 Jahre später :) )