Wohngeld bekommen, auch wenn die 16-Jährige Tochter arbeitet?

2 Antworten

Bei der Berechnug des Wohngeldes wird das gesammte Einkommen aller im Haushalt lebenden Familienmitglieder als Grundlage genommen,und das Deiner Tochter nun auch.Das ist Einkommen und kein Taschengeld!Das solltest Du der Wohngeldstelle auch umgehend mitteilen,dazu bist Du verpflichtet.

Wie gesagt, die Frage ist nicht auf mich bezogen, also rede ich hier nicht von meiner Tochter, trotzdem danke! :-)

@anonymooouuus

Mach dich mal nicht gleich nass weil ich, Deine Tochter, geschrieben habe,so etwas habe ich hier auch noch nicht erlebt,da will man helfen und wird noch dumm angemacht!!

Wenn beide Partner arbeiten (abgesehen von der Tochter erstmal) beziehen nach meinem Dafürhalten die Eheleute nur minimale Gehälter oder Lohn. Das Wohngeld ist ja derart reduziert worden, da muss man ja schon fast mehr als bedürftig sein, um etwas zu erhalten. Wenn also die Tochter noch mit in der Wohnung lebt und einen 400 bzw. jetzt 450 Euro Job hat, wird dieses Geld sicher mit angerechnet, denn es handelt sich ja dann um eine Bedarfsgemeinschaft, denke ich. Denn es müssen ja bei einem Wohngeldantrag alle Einkünfte der Familie angegeben werden und darüber hinaus noch, was man als sog. "Kapital" hat. Also fließt das Verdiente der Tochter mit in den Antrag ein.

Es wäre jetzt eine Kleindenkerei, dass die Tochter womöglich den Job aufgibt oder in einen Minijob umwandelt, nur damit die beiden verdienenden Eltern Wohngeld beziehen können. Wenn beide einen Job haben, wird das Wohngeld eh nicht so hoch ausfallen.

Z.B. bei einer Wohnung, die um die 620 Euro Miete kostet inkl. 3 Bewohner, wobei (ich rechne nur die Eltern) jeder 700 Euro brutto heimbringt (das wäre jedoch fast ein Hungerlohn bei Vollzeitjob), sind das 1400 Euro. Also: bei 1400 Euro würde man (und das kommt auch auf die Region an) etwa 28 Euro Wohngeld erhalten. Wenn die 400 Euro der Tochter mit einfließen verringert sich das WG auf 13 Euro monatlich.

Also wegen vielleicht 15 Euro würde ich nicht meiner Tochter raten, den Job aufzugeben oder weniger zu verdienen oder sonst was.

Ich weiß nicht, ob die die Antwort befriedigt, aber ob Wohngeld gezahlt wird oder nicht, darüber muss man nicht stundenlang diskutieren, sondern einfach mal einen WG-Antrag stellen und sehen was dabei raus kommt. Entweder kriegt man 10 Euro dazu oder halt nicht.

Hat mir schon weitergeholfen! :-)

Vielen Dank!