Wohngeld bei Mehrfamilienhaus?

3 Antworten

Selbstverständlich kannst Du mit Deiner Mutter einen Mietvertrag abschließen, so dass sie dann Wohngeld beantragen kann. Inwieweit es gewährt werden kann hängt dann von den Gegebenheiten ab. Allerdings solltest Du beachten, dass Du diese Mieteinnahmen auch bei der Steuererklärung angeben musst.

Nur Mieten finanzieren sich nicht über Wohngeld, Wohngeld ist immer nur ein Anteil der Miete.

Nein, sie ist ja weder Mieter noch Eigentümer des selbstgenutzten Wohnraums. Im Übrigen ist Wohngeld nur ein kleiner Zuschuss zum Wohnen und niemals geeignet, den gesamten Wohnraum zu finanzieren.

du musst einen untermietvertrag mit ihr machen. sollte aber der eigentliche vermieter auch mitbekommen. mit dem vertrag, und einer mietauskunft, muss sie zum wohlgeldamt. dort muss dann das zukünftige wohngeld berechnet werden.

volles wohngeld kann ich mir nicht vorstellen, sie wird doch sicher noch rente bekommen oder sonstige bezüge haben vom amt.