Wohngeld bei Alg 1?

1 Antwort

Gewöhne dir an Anträge imemr schriftlich udn nachweislich zu stellen, denn was heute gesgat wurde ist m,orgen nix mehr wert, Auf schriftliche Anträge bekommst du einen Bescheid gegen den du ggf wiedersprechen kannst.

Die Frage ist erst einmal wie hoch ist deine Miete und wieviel Alg1 bekommst du, dazu noch Kindergeld oder Unterhalt? Denn für Wohngeld muss man ein gewisses Einkommen haben ( Miete + Regelsatz).

Wohnegeld ist sogar vorrangig vor Alg2 zu beantragen!

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Wohngeld ist vorrangig zu beantragen

Sollte eine
Transferleistung nicht beantragt oder der Antrag zurückgezogen worden
sein, so besteht durchaus der Anspruch auf das Wohngeld und der Antrag
kann gestellt werden. Der Antragsteller hat hier ein Wahlrecht, ob er
die Transferleistungen beantragt oder das Wohngeld. Dieses Wahlrecht
gilt jedoch nicht, wenn das eigene Einkommen und Wohngeld hierfür
ausreichen, eine Bedürftigkeiot abzuwenden, die ansonsten durch eine
andere Transferleistung abgedeckt werden müsste.

Wohngeld zusätzlich zum Arbeitslosengeld

Dagegen
besteht für Bezieher von Arbeitslosengeld I nach wie vor die
Möglichkeit, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen, da die Kosten für
Unterkunft nicht inklusive gezahlt werden. Sollte also das
Arbeitslosengeld zu gering ausfallen, lohnt es sich, einen
Wohngeldantrag zu stellen." (quelle: http://www.wohngeld.org/anspruch.html)

455 € warm und Alg 1 sind 700 €

@copilotby

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Wohngeld Mindesteinkommen

Da das Wohngeld nur ein Zuschuss
zu den Wohnkosten ist, muss ein gewisses Mindesteinkommen nachgewiesen
werden, um Wohngeld zu erhalten. Damit will der Gesetzgeber vermeiden,
dass das Wohngeld zu anderen als den Wohnzwecken verwendet wird. Die
Regelung über das Mindesteinkommen ergibt sich aus den VwV 15.01 ff
(Verwaltungsvorschriften) zum § 15 WoGG.

Faustformel für das Mindesteinkommen

Regelsatz zzgl. ggfls. Mehrbedarf (§ 21 SGB II) + Warmmiete (inkl. Heizkosten)

Der Regelsatz beläuft sich nach § 20 SGB II ab 01.01.2016 auf 404 € (bei
Alleinstehenden). Der Mehrbedarf nach § 21 SGB II kommt beispielsweise
bei Schwangerschaften, Krankheit oder auch Alleinerziehenden zum Tragen.
Hinzukommen können noch monatliche Belastungen wie
Versicherungsbeiträge etc.

Beim Wohngeldantrag reicht es aus, wenn der Antragsteller als Mindesteinkommen 80%der oben genannten Beträge erreicht.

Zur
Erreichung des Mindesteinkommens können alle finanziellen Mittel
herangezogen werden, die der Antragsteller monatlich zur Verfügung hat,
unabhängig davon, ob es als Einkommen im Sinne des Wohngeldgesetzes
gewertet wird."

(quelle: http://www.wohngeld.org/einkommen.html)

Du bist gerade etwa an den 80% also stell den Antrag, essollte dir zu stehen.

Kindergeld und Unterhalt bekomme ich nicht.

@copilotby

Ist in deinem Fall jetztauch unwichtig hätte von bedeutung sein können,wenn 50€ für Wohngeld fehlen oder so