Wohngeld als Werkstudent, wo gebe ich im Antrag mein Einkommen ein?
Hallo Vllt kann mir hier jemand weiterhelfen. Ich bin im Grunde nicht mehr BaföG berechtigt, habe auch einen negativen Leistungsnachweis und wollte jetzt gerne Wohngeld beantragen.
Allerdings habe ich etwas Probleme mit dem Wohngeldantrag. Ich weiß nicht inwiefern meine sonstige Kosten da mit eingebrechnet werden, denn als Werkstudent wird mir z.B. die Krankenkasse ja nicht vom Lohn eingezogen, sondern ich muss sie privat einzahlen. Genauso wie ich im Prinzip steuerpflichtig bin, aber jeden Monat unter 700 Euro verdiene und daher keine Steuern abgezogen bekomme.
Desweiteren bin ich mir unsicher wie ich meinen Mitbewohner angeben muss, wir sind beide Hauptmieter, aber ich habe nur ein kleines Zimmer in der Wohnung und er anderthalb weitere, sodass er deutlich mehr Miete zahlt. Reicht der Mietvertrag oder muss ich wirklich nen Antrag vom Vermieter ausgefüllt beilegen, weil erstens dauert das ewig (bis hin zu niemals) und zweitens wäre es mir auch sehr unangenehm.
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen :/
LG
1 Antwort
Du musst Mieter von Wohnraum sein, um wohngeldberechtigt zu sein. Wenn ihr die Wohnung nicht hälftig untereinander aufgeteilt habt, musst du für die Wohngeldberechnung eure interne Aufteilung belegen. Hilfreich ist dabei ein von beiden unterzeichnetes Papier. Den Vermieter braucht ihr dazu nicht.
Deine KV-Beiträge werden bei der Einkommensberechnung pauschal berücksichtigt, du musst sie natürlich nachweisen.
Steuern werden nur berücksichtigt, wenn man sie auch zahlt. In deinem Fall also nichts.