Wohngeld als Werkstudent, wo gebe ich im Antrag mein Einkommen ein?

1 Antwort

Du musst Mieter von Wohnraum sein, um wohngeldberechtigt zu sein. Wenn ihr die Wohnung nicht hälftig untereinander aufgeteilt habt, musst du für die Wohngeldberechnung eure interne Aufteilung belegen. Hilfreich ist dabei ein von beiden unterzeichnetes Papier. Den Vermieter braucht ihr dazu nicht.

Deine KV-Beiträge werden bei der Einkommensberechnung pauschal berücksichtigt, du musst sie natürlich nachweisen.

Steuern werden nur berücksichtigt, wenn man sie auch zahlt. In deinem Fall also nichts.