Wohngeld als Student?

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Welche Einkunftsart laut EStG hast du denn? Die Absetzung von Werbungskosten wäre in deinem Fall nur möglich, wenn du Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielen würdest. Zu Beachten ist dabei, dass aber nur die Werbungskosten berücksichtigt werden, die im Zusammenhang mit der Erzielung des Arbeitslohns stehen. Deine Studiengebühren, Aufwendungen für Fachliteratur, Fahrten zur Uni usw. kannst du aus diesem Grunde nicht absetzen.

Tatsächlich gezahlte Steuern vom Einkommen sowie Beiträge für die KV/PV und für die RV werden nur pauschal berücksichtigt. Wie hoch deine tatsächlichen Abgaben sind, spielt wohngeldrechtlich keine Rolle.

Wohngeldberechtigt ist immer nur die Mieter oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum, d. h. ohne Mietvertrag kein Wohngeldantrag. Da für den Wohngeldbezug die tatsächliche Nutzung des Wohnraumes des Wohnraumes Bedingung ist, kannst du zwar schon nach Abschluss eines Mietvertrages und noch vor Einzug in die Wohnung Wohngeld beantragen, solltest dir aber nicht all zu viel Zeit mit dem Einzug lassen.

Ich arbeite auf Steuerklasse 1, habe demnach keine Lohnsteuerabgaben zu zahlen. Ich bin Studentische Angestellte mit unbefristetem Vertrag 20 h die Woche. 

Um dieser Tätigkeit im Praktikum weiter nachgehen zu können muss ich Pendeln. Was für mich im Umkehrschluss bedeutet hat, dass ich diese Fahrten geltend machen kann als Werbungskosten. 

Mit einer Wohnung am Praktikumsort/Zweitwohnsitz würde ich die Pendlerfahrten von 6 Tagen die Woche auf 2 reduzieren, deswegen dachte ich wäre das für belang um sowohl meine Tätigkeit als Student als auch meine Tätigkeit in meinem Job aufrecht zu erhalten?!