Wohngebäudeversicherung Reichsmark?

8 Antworten

Die Grundlage dieser Versicherungsform ist der Neuwert von 1914. Durch die Versicherung zum gleitenden Neuwert soll eine Unterversicherung durch Preissteigerungen verhindert werden. Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung sollte auf jeden Fall eine gleitende Neuwertversicherung abgeschlossen werden.

Der Vorteil der Gleitenden Neuwertversicherung ist, dass die Versicherungssumme stets den jährlichen Baupreissteigerungen im Baugewerbe (Materialpreise/Löhne) angepasst wird und, sofern die Versicherungssumme bei Vertragsabschluss korrekt ermittelt worden ist (z.B. über das sogenannte "Häuschenmodell" des GDV) und während der Vertragslaufzeit keine wertsteigernden Gebäudeveränderungen durchgeführt wurden, gilt die Unterversicherungsverzichtsklausel als vereinbart.

Für die Umrechnung auf den Neuwert bzw. auf den Beitrag des aktuellen Jahres wird vom Statistischen Bundesamt jedes Jahr ein Baupreisindex bzw. ein Gleitender Neuwertfaktor ermittelt. Der Versicherungsschutz und Beitrag sind somit dynamisch.

Die nach den oben genannten Kriterien vereinbarte Versicherungssumme ist nicht unbedingt Obergrenze der Entschädigung, sondern der ortsübliche Neubaupreis. Über diese Versicherungssumme hinaus werden sämtliche vereinbarten versicherten Kosten zusätzlich im Rahmen ihrer jeweiligen Entschädigungsgrenzen ersetzt.

Die Grundlage dieser Versicherungsform ist der Neuwert von 1914. Durch die Versicherung zum gleitenden Neuwert soll eine Unterversicherung durch Preissteigerungen verhindert werden. Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung sollte auf jeden Fall eine gleitende Neuwertversicherung abgeschlossen werden.

Der Vorteil der Gleitenden Neuwertversicherung ist, dass die Versicherungssumme stets den jährlichen Baupreissteigerungen im Baugewerbe (Materialpreise/Löhne) angepasst wird und, sofern die Versicherungssumme bei Vertragsabschluss korrekt ermittelt worden ist (z.B. über das sogenannte "Häuschenmodell" des GDV) und während der Vertragslaufzeit keine wertsteigernden Gebäudeveränderungen durchgeführt wurden, gilt die Unterversicherungsverzichtsklausel als vereinbart.

Für die Umrechnung auf den Neuwert bzw. auf den Beitrag des aktuellen Jahres wird vom Statistischen Bundesamt jedes Jahr ein Baupreisindex bzw. ein Gleitender Neuwertfaktor ermittelt. Der Versicherungsschutz und Beitrag sind somit dynamisch.

Die nach den oben genannten Kriterien vereinbarte Versicherungssumme ist nicht unbedingt Obergrenze der Entschädigung, sondern der ortsübliche Neubaupreis. Über diese Versicherungssumme hinaus werden sämtliche vereinbarten versicherten Kosten zusätzlich im Rahmen ihrer jeweiligen Entschädigungsgrenzen ersetzt.

Trotz aller Erläuterungen wolltest Du ja eigentlich nur den Wert wissen:

VS1914 22500 *Summenfaktor 11,896 = 276.600 €

Jedoch gilt das nur bei den (meisten) privaten Versicherungen. Öffentlich rechtliche Versicherer arbeiten oft mit regional unterschiedlichen Faktoren.

Danke!

Selbst wenn du es umrechnest - diese Summe besitzt heute keinerlei Gültigkeit mehr. Lass neue, aktuelle Papiere erstellen. (Grüsse an den Kaiser.)

aha da hat aber jemand Ahnung [sarkasmus aus]

@asapasap

Wieso? Er kann die Papiere doch entsprechend umschreiben lassen?

@asapasap

Das steht im krassen Widerspruch zu meiner Selbstüberschätzung. Was hängst du dich an meiner Antwort auf? Du konntest doch weiterhelfen. Ist es denn nicht dasselbe, als wenn ich uralte Versicherungsveträge einfach dem Versicherungsmann gebe, damit er sie entsprechend auf neuesten Stand bringt?

@DerEntomologe

nein das hat damit nichts zu tun. Der Wert 1914 oder auch Gebäudeversicherungswert 1914, verkürzt auch 1914er Wert genannt, ist ein fiktiver Rechenwert. Mit Hilfe dieses Wertes wird bei der Wohngebäudeversicherung eine einheitliche Basis zur Berechnung des Gebäudeneuwertes und damit auch der Versicherungsprämien geschaffen. Von diesem fiktiven Gebäudeversicherungswert 1914 gelangt man über den gleitenden Neuwertfaktor schließlich zum heutigen Neubauwert des versicherten Gebäudes. Es hat also NICHTS mit einer alten Versicherung zu tun und ist auch mit einer neuen Versicherung so (es sei denn das Gebäude wird anders versichert).

Ds ist ein Richtwert und wird auf den heutigen Wert hochgerechnet.