Wohngebäudeversicherung 1914er Wert oder unbegrenzt?

7 Antworten

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Wenn der Gebäudewert in unbegrenzter Höhe versichert wird, dann greift im Schadenfall folgende Regel:

 *Versichert ist die Höhe des Schadens im Zeitpunkt des Eintritts*. 

Wenn also das Haus abbrennt, dann müssen die Wiederherstellungskosten im Brandtag geschätzt werden. Kann das Gebäude erst 12 Monate später hergestellt werden und liegen dann die Kosten höher, hat der Versicherungsnehmer die Differenz zu tragen.

Beim Wert 1914, also dem gleitenden Neuwert, kommt es auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Wiederherstellung an. Daher steht der Kunde bei dieser Regelung besser.

Die grobe Fahrlässigkeit wird bei dem gleitenden Neuwert von folgenden VU angeboten:

Interrisk

DEVK

Basler

Grundeigentümerversicherung

Bayerische

Haeger Versicherungsverein

NV Versicherungen

und auch die R+V bei VMaklern

u.a.

Buerger41  15.11.2013, 18:20

Vielen Dank für das Lob

Inwieweit unterscheiden sich denn die Beiträge bei den beiden Angeboten?

Wenn der Wert 1914 korrekt ermittelt wurde, sollte es im Schadensfall auch keine Probleme wegen einer Unterversicherung geben.

Die grobe Fahrlässigkeit zu 100% zu versichern, ist schon vorteilhaft. Denn wenn die ganze Bude durch grobe Fahrlässigkeit abbrennt, sind 10.000 Euro auch nicht ausreichend.

Aber wie gesagt: Die Frage ist auch, was die beiden Varianten kosten.

Ricky1896 
Fragesteller
 17.09.2013, 21:51

Danke für die schnelle Antwort Der Unterschied der Angebote ist nicht die Welt. Jeder Versicherer sagt, dass seine Version (unbegrenzt vs. 1914 Wert) die Bessere sei. Wer hat Recht?

Wenn der 1914er Wert korrekt ermittelt wurde und auch bei Umbauten etc. regelmäßig entsprechend angepasst wird, so macht das wirklich keinen Unterschied. Das ist auch kein Kriterium, das ich für die Auswahl einer Versicherung als entscheidend ansehen würde. Da gibt es durchaus andere Unterschiede. Hast Du Dir schon mal ein "unabhängiges" Angebot eingeholt?

Ricky1896 
Fragesteller
 17.09.2013, 22:03

Noch nicht, werde ich aber morgen machen. Habe gerne alle Versicherungen bei ein und demselben Anbieter. Allerdings scheidet die DEBEKA diesmal aus, da die grobe Fahrlässigkeit mit 10.000 Euro nicht ausreichend ist.

Mit dem 1914 sehe ich für mich den Vorteil, ich bekomme ein festgesetzten Betrag im Schadensfall um mein Haus wieder aufzubauen, bei einer unbegrenzten würden doch zig Gutachter den Wert bestellen.. Sehe ich das so richtig?

SaVer79  17.09.2013, 22:14
@Ricky1896

Na ja...auch bei einer Versicherung nach 14er Wert erhälst Du ja nicht die Summe in die Hand und kannst dann damit machen, was Du willst. Die Versicherung zahlt Dir im "Totalschadensfall" den Wiederaufbau des Hauses bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Der sog. "unbegrenzte Wert" ist Augenwischerei, denn begrenzt ist die Versicherungsleistung dennoch - nämlich auf die Kosten des Wiederaufbaus. Und Sublimits bestehen auch bei der "unbegrenzten" Versicherung (versicherte Kosten bis xxx, etc.) Der Versicherungsvertrag mit einer nach Wert 1914 ermittelten Summe deckt ebenfalls die Wiederaufbaukosten im Totalschadensfall. "Veraltet" ist diese Variante nicht, sie stellt nur höhere Anforderungen an die Wertermittlung. Deswegen wurden - extra für die Bankverkäufer, die von Versicherungen wenig verstehen, außer dass sie jedem Kunden welche aufschwätzen sollen - diese Einfachtarife ("unbegrenzt") erfunden... Allerdings - wie Kim294 sehr richtig feststellt - kann der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit richtig viel Geld wert sein. Auch wichtig (aus Erfahrung): Der Einschluss des Versicherungsschutzes für "unbenannte Gefahren" - hiermit wären alle durch plötzliche äußere Einwirkungen entstehenden Schäden gedeckt, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind (sog. "Allgefahrendeckung"). Ich hatte das "Vergnügen", teure Schäden an Dächern zu besichtigen, die z.B. durch Marderbiss, oder in einem anderen Fall durch Befall des Daches mit Rotalgen, entstanden sind. Da hätte eine gewöhnliche (auch "unbegrenzte") Versicherung ohne den Zusatz "unbenannte Gefahren" nicht regulieren können...

Ich empfehle eine qualifizierte Beratung durch einen Experten (z.B. Versicherungsmakler), statt sich bei der Bank von einem "ahnungslosen" Verkäufer etwas aufreden zu lassen.

Ricky1896 
Fragesteller
 17.09.2013, 22:17

Vielen Dank, werde mich morgen mal auch die Suche machen. Also passt das "Räuber und Verbrecher" (R+V) schon

SaVer79  17.09.2013, 22:21
@Ricky1896

Nein, warum? In aller Regel arbeiten für die R+V in der Bankenbetreuung auch Menschen, die die gleiche Ausbildung haben wie ein guter Versicherungsmakler. Der einzige Unterschied ist der, dass Dir dort naturgemäß nur eine Versicherungsgesellschaft angeboten wird. Schlechter muss die Beratung nicht unbedingt sein

Urknall  18.09.2013, 07:27
@Ricky1896

Hab ich schon immer behauptet ;) Am Ende läuft die Finanzierung auch noch mit nem Blausparvertrag von "Bauen heißt warten" ?

Versicherung nach Wert 1914 halte ich für die bessere. Wenn der Wert korrekt ermittelt wurde und seit der Festsetzung alle werterhöhenden Baumaßnahmen gemeldet wurden, bekommst Du das Haus in gleicher Art und Güte erstattet, egal, wie viel es letztendlich kostet. Dein 14-er Wert entspricht einem heutigen Wert von etwa 360.000,- €uro - sollte der Neubau nach einem Totalschaden aus irgendwelchen Gründen 400.000,- € kosten, bezahlt die Versicherung eben 400.000,- €. Insoweit ist der Kommentar von SaVer79 nicht richtig, daß die Versicherung "den Wiederaufbau des Hauses bis zur vereinbarten Versicherungssumme" bezahlt - es gibgt schlichtweg keine "vereinbarte Versicherungssumme". Das ist beim Wert 1914 ein Vorteil gegenüber Versicherungen mit "vereinbarter Versicherungssumme", wie sie möglicherweise die DEBEKA anbietet. Da jeder Versicherer jedoch unterschiedliche Varianten anbietet wäre dies noch konkret nachzufragen.

Allerdings sehe ich auch einen Vorteil bei der unbegrenzten, groben Fahrlässigkeit.

Nicht ausser Acht lassen darf man die Versicherung der "sonstigen Einschlüsse", insbesondere die Kosten, die nach einem Brand entstehen. Hier sind erwähnenswert die Dekontaminationskosten, Sachverständigenkosten, Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen, Mitversicherung von Grundstücksbestandteilennetc.pp. Bei Biilligangeboten sind diese Kosten nicht oder nur eingeschränkt mitversichert, was im Schadenfall schnell mit einem hohen fünfstelligen Betrag zu Buche schlägt, der aus der eigenen Tasche bezahlt werden müßte. Der Prämienvergleich alleine sagt nichts über die Qualität des Versicherunsschutzes aus!