Wohnförderkonto vorzeitig aufösen

1 Antwort

Die praktische Erfahrung und Umsetzung ist in der Tat bei solchen, momentan ja noch relativ selten anzutreffenden Vorgängen, das Problem.

Das Wohnförderkonto wird vom Anbieter geführt, der Verkauf der Immobilie ist dort meldepflichtig und der Anbieter sollte nun mit der Zulagenstelle kommunizieren. Ich bin überrascht dass die Zulagenstelle nicht zumindest grundsätzlich weiter helfen kann, und die BSK sollte auch grundsätzlich wissen was zu tun ist. Unbedingt versuchen das mit dem Anbieter zu klären, insbesondere wenn dort das Wohnförderkonto geführt wird. Sollte die Zulagenstelle das Wohnförderkonto führen, dann dort direkt.

Vielen Dank für die Antwort. Ich werde es nochmal bei der Zulagenstelle probieren und hoffe einen kompeteneren Mitarbeiter an die Strippe zu bekommen der mir weiterhelfen kann. Für die BSK ist der Vorgang nach meiner Kündigung, der Auflösung des Bausparvertrag und der Auszahlung meines Bausparers abgeschlossen. Die verweisen mich weiterhin an die Zulagenstelle. Ansonsten versuche ich es mal über einen Steuerberater. Mehr fällt mir nicht ein.

@KateFarmer

Ok, in diesem Fall (Vertrag aufgelöst) wird das Wohnförderkonto bei der Zulagenstelle direkt geführt und die sind dann auch zuständig.