Wohnbescheinigung selber für mich ausfüllen?

2 Antworten

Nein, das ist ausgeschlossen. Die sog. Wohnungsgeberbescheinigung ist von deinem Wohnungsgeber auszustellen. Und das bist definitiv nicht du selbst wenn du eine Mietwohnung hast. Dein Vermieter muss die Bescheinigung ausstellen.

Für dich selbst würdest du diese Bescheinigung z.B. ausstellen, wenn du dein neues Eigenheim beziehst.

Du selbst würdest in deiner jetzigen Situation eine solche Bescheinigung für jemanden ausstellen, der künftig mit in deine Mietwohnung einzieht. Wohnungsgeber für diese Person bist dann du.

Wohnungsgeber ist immer derjenige, der Wohnraum zur Verfügung stellt.

Geh einfach zu deinem Vermieter und verlang diese Bescheinigung, damit du dich anmelden kannst. Bedenke, dass du ab Einzugsdatum (steht auch in der Bescheinigung) 14 Tage zur Anmeldung des Wohnsitzes hast. Danach riskierst du ein Bußgeld.

Verweigert der Vermieter die Bescheinigung, teile dies der Meldebehörde mit. In der Theorie könntest du dich dann trotzdem erstmal anmelden, und die Meldebehörde wird mit deinem Vermieter sprechen, in der Praxis allerdings wirst du ohne die Bescheinigung nicht so schnell angemeldet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein. Das ist bei einer Mietwohnung nicht möglich. Da du selber Hauptmieter bist, muss das dein Vermieter ausfüllen. Er ist dazu sogar gesetzlich verpflichtet.

Sollte er sich weigern, dir die Bescheinigung auszustellen, gehst du trotzdem ins Einwohnermeldeamt um dich anzumelden, und sagst dann dazu, dass der Vermieter dir die Bescheinigung verweigert. Dann kümmert sich das Amt darum.