Wohnberechtigungsschein und Untervermietung?

2 Antworten

Für den Fall, dass es dir hierbei um die Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Absatz 1 BMG (Bundesmeldegesetz) geht, folgendes:

Nimmst du einen Untermieter auf, so bist du der sogenannte Wohnungsgeber nach dem BMG. Du musst die Wohnungsgeberbescheinigung (wird auch anders bezeichnet) ausstellen, womit sich dein Untermieter beim Meldeamt anmeldet.

Dein Vermieter muss der Untervermietung zustimmen. Zwar hat er kaum Gründe dies zu verweigern, dennoch brauchst du seine Erlaubnis.

Ebenfalls kann es sein, dass du diese Erlaubnis im Meldeamt vorzeigen musst, bzw. eine gesonderte Bestätigung vom Vermieter, dass dein Untermieter bei dir einziehen darf. Dies ist rechtlich zwar nicht vorgesehen, wird zur Absicherung dennoch von vielen Meldebehörden verlangt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

das musst du mit deinen Vermieter klären