Wohnbaurecht - Bauen ohne richtige Genehmigung vom Eigentümer?

6 Antworten

Erstens,ist die sache so wie du es schilderst überhaupt nicht machbar,denn selbst in der Familie,müssen Notariell beglaubigte kaufverträge gemacht werden um überhaupt eine rechtliche Vorrausetzung für ein Bauvorhaben zu schaffen,sprich auch für die Nutzung des Grundstückes als Bauland und zweitens ist immer und in jedem Fall der Auftraggeber verantwortlich,egal in welchem Verhältnis er steht,wenn der Auftraggeber die rechtlichen Vorrausetzungen nicht geklärt hat,ist dies einzig und allein sein Schaden,egal was für Differenzen mit dem Auftragnehmer entstanden sind,Schadenersatzforderungen in diesem Fall,gehen immer zu Lasten des Auftraggebers. Falls die Tochter,also die Eigentümerin des Grundstückes baut und die Aufträge vergibt,ist sie in der Verantwortung.

MFG Wollelan

Nö aber das Bauunternehmen kann gegen die Eltern klagen, falls sie ohne Vollmacht Geschäfte ohne Wissen und Willen der Tochter machen, dem Bauunternehmer gegenüber jedoch so tun, als wäre das der Fall (Schadenersatz Aufwendungen... Vorplanung etc. schlimmstenfalls entgangener Gewinn, wenn der Unternehmer das für ein sicheres Geschäft halten darf und andere Aufträge deswegen sausen lässt). Die Tochter kann gegen das Bauunternehmen klagen, wenn sie auf ihrem Grundstück bauen und wie schon richtig erwähnt wurde, kann man kein Haus ohne Baugenehmigung errichten und diese muss die Tochter beantragen.

Es muss ja eine Baugenehmigung geben. In der muss die Tochter erwähnt sein, denn sie muss als Grundstückseigentümerin unterzeichnen. Wenn dann eine Baugenehmigung vorliegt, ist es für die Baufirma egal, wer sie beauftragt, da dies auf dem Grundstück im Innnenverhältnis zwischen Eltern und Tochter geregelt sein muss. Wenn es eine der Regelungen / Unterlagen nicht gibt, ist ein solcher Bau absolut illegal und das AMt könnte später sogar entschädigungsfrei einen Rückbau fordern. Ein Vertrag kann natürlich prinzipiell immer gekündigt werden, wenn dafür drastische Gründe (siehe BGB und/oder VOB) vorliegen. Völlig unklar ist, warum wer gegen die Baufirma klagen will - sorry.

wie alt ist die tochter ???

Volljährig. 29 Jahre alt.

Ohne das Einverständnis des Eigentümers des Grundstücks darf niemand das Grundstück betreten, geschweige denn ein Haus darauf bauen. Normalerweise lassen sich Baufirmen einen Grundbuchausdruck aushändigen um die Rechtslage zu kennen. Ein Bauantrag muss beim Bauordnungsamt gestelt llt werden und eine Baugenehmigung erteilt werden, sonst dürfen die mit dem Bau nicht beginnen. Den Bauantrag muss der Grundstückseigentümer unterschreiben.

Die Tochter wurde nicht wirklich vom Bauunternehmen gefragt, da sie ja auch zu Familie gehört. Und sie hat auch keinen Vertrag bzw. Bauantrag mit dem Bauunternehmen unterschrieben.

Problem ist, da es jetzt zu wirklichen Komplikationen kam, möchten die Eltern aus dem Vertrag aussteigen, und da der Tochter das Grundstück gehört, ist das wohl die einzige Möglichkeit/Begründung, die man dann quasi als letzte Rettung nennen kann, oder?