Wohn- und Geschäftshaus - PRIVAT oder GEWERBE?

3 Antworten

Zwei Aspekte: Vermietereigentschaft - Unternehmereigenschaft Vermieter: Als Vermieter braucht ihr kein Gewerbe anzumelden. Was ihr aber machen könnt von Anfang an, die Mietverträge über die Gewerbeeinheiten mit Umsatzsteuer und Euch zur Umsatzsteuer anmelden. Das hat den Vorteil, dass ihr bei allen Kosten, die die Gewerbeeinheiten speziell und das ganze Haus allgemein betreffen, die Mehrwersteuer der einzelnen Rechnungen ganz oder anteilig direkt absetzen könnt. Ihr müßt zwar auch die kassierte Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Da diese aber auf die Miete drauf kommt und vom Gewerbemieter auch wieder abgesetzt werden kann, ist das kostenneutral und somit entstehen für Euch Vorteile. Unternehmer: Welche Art von Unternehmen habt ihr geplant? Wer wird Unternehmer? Wird es evt. eine GmbH? Wichtig ist, dass ihr so gut es geht, die Immobilie raus haltet. Das bedeutet. Wenn nur einer von Euch Unternehmer wird, dann sollte dem anderen am besten von vornherein die Immobilie gehören. Wird zur Unternehmensgründung ein Darlehen benötigt, verlangen die Banken Sicherheiten. Eventuell auch eine Grundschuld auf das Haus. Das ist wiederum sehr gut zu überlegen, ob man das dann dafür einsetzen will.

In jedem Fall: Von vornherein einen Steuerberater einschalten. Kostet im Vergleich zur Immobilie nicht viel und ihr bekommt fachkundigen Rat.

Ob das alles so richtig ist?

Was würdet Ihr jemanden raten, wenn Euch jemand sagt: Ich will Unternehmer werden und konnte hier schon mal ein Wohn- und Geschäftshaus erstehen. Wohnen da sogar schon drin und ein eigenes Gewerbe soll auch noch rein.

Was wäre Euer vernünftiger Rat? Übrigens, die Einkommensverhältnisse kennt Ihr nicht. Also?

Ich gehe mal davon aus, dass Ihr die Person zu einem Steuerberater schicken würdet. Oder? Und zwar bevor etwas/mehr kaputt geht. Was ist denn sinnvoll zu machen? Eine vermögensverwaltende GmbH & CoKG, alles im Privatvermögen und von wem? Wie wird das mit dem Gewerbe sein? Werden dort die selben Eigentumsanteile sein, wie bei der Immobilie und und und

Schätzen möchte ich nicht, ob es bereits jetzt eine steuerlich bessere Variante gegeben hätte. Und dann gehören solche Lebensplanungen nach meiner Meinung nicht in ein Forum. Schließlich wollt auch Ihr hier nicht die Hosen runter lassen. Es gibt dann noch eine Menge Unwegbarkeiten.

Auch wenn Ihr noch relativ Jung seid. Nehmt für die Beratung einen Steuerberater, der das Erbschaftssteuerrecht als Schwerpunkt bzw. gern bearbeitet. Nicht weil das jetzt nötig wäre, sondern die Berater sind nach meiner Erfahrung ziemlich gut bei den Auswirkungen der einzelnen Rechtsformen.

Schöne Grüße Viel Erfolg Dirk

Jetzt müsst ihr noch kein Gewerbe anmelden, denn das eigene Haus verwalten ist "Verwaltung eigenen Vermögens". Und das ist kein Gewerbe !

Ihr müsst erst das Gewerbe anmelden, wenn ihr in der Gewerbeeinheit etwas macht...