Wohin das Geld für Gerichtliches Mahnverfahren?
Ich möchte ein Mahnverfahren einleiten und habe unterschiedliche Informationen gelesen....
Muss ich das Geld für das Verfahren ersteinmal selbst zahlen? Wenn ja, wohin soll ich das im Vorweg überweisen? Es stehen nirgends Kontodaten...
Oder:
Wird es dem Antragsgegner automatisch mit in Rechnung gestellt (so habe ich es verstanden, laut Formular).
An anderer Stelle habe ich aber gelesen, dass mein Antrag garnicht bearbeitet wird, wenn ich noch nicht gezahlt habe. Aber es steht eben nirgends wohin....
Und: Bekomme ich Nachricht vom Mahngericht, dass mein Antrag bearbeitet wird, oder fällt die ganze Sache einfach unter den Tisch wenn ich etwas falsch ausgefüllt habe o.ä.?
Bitte nur ernstgemeinte Antworten!!! Danke!
5 Antworten
Muss ich das Geld für das Verfahren ersteinmal selbst zahlen?
Der Mahnbescheid geht zwar raus, aber die Gebühren von 32,- € + x (abhängig vom Streitwert) musst du trotzdem bezahlen.
Wird es dem Antragsgegner automatisch mit in Rechnung gestellt (so habe ich es verstanden, laut Formular).
Nein, es wird als Nebenforderung in dem Gesamtumfang der Forderung mit aufgenommen, wird auf den Mahnbescheid nicht reagiert und es kommt zum Vollstreckungsbescheid, wird die Forderung mittituliert.
Wenn du es nachlesen willst §§ 688 ff ZPO.
Du bekommst Post vom Mahngericht mit einer Zahlungsaufforderung nachdem du den Antrag ausgefüllt und abgeschickt hast.Wichtig ist darauf zu achten damit alles korrekt ausgefüllt ist ( Antragsgegner mit der korrekten Bezeichnung AG,GmbH usw. auch der gesetzliche Vertreter muss passen,diese Angaben sind im Impressum des Antragsgegner zu finden)
Der Antragsteller ist für die Justiz der Kostenschuldner. Früher war es so, dass der MB ohne Kostenzahlung erst garnicht zugestellt wurde. Heute wird der MB zugestellt und gleichzeitig Kostenrechnung an den Antragsteller erteilt. Zahlt der nicht, bekommt er aber keinen VB.
Bei falsch ausgefüllten Anträgen erhält der ASt eine Beanstandungsmitteilung und kann den Antrag korrigieren. Hat er sich allerdings mit der örtlichen Zuständigkeit vertan, muß er den Antrag zurück nehmen und beim örtlich zuständigen Gericht erneut stellen. Unangenehme Folge: Doppelte Gerichtskosten.
hier steht der Ablauf: http://www.jm.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_d_justiz/agm/Inhalte_zum_Mahnverfahren/Ablauf/index.php
"Gleichzeitig mit Erlass des Mahnbescheids erhält der Antragsteller eine Kostenrechnung für das Mahnverfahren."
Und in der Kostenrechnung auch einen Überweisungsträger mit Kassennummer usw. Das Mahnverfahren beginnt bereits, auch wenn man noch nicht bezahlt hat. Allerdings sollte man sich trotzdem keine große Zeit lassen, sondern das einfach sofort bezahlen.
Hier solltest du alles allgemeine finden: http://www.finanztip.de/mahnverfahren/
Zu welchem Gericht du musst hängt natürlich von deinem Ort ab.