Woher erhalte ich Geld bei einer Sperrfrist beim Amt?

6 Antworten

Naja, durch den Aufhebungsvertrag wirds vom amtlicher Seite jetzt schon schwierig. Das war nicht grade der cleverste Schachzug, aber gut jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen.

Besteht die Möglichkeit, die von Eltern, Verwandten, Freunden was für diese Zeit zu leihen?

Oder du suchst dir als Übergangslösung einen Mini-Job, Teilzeitvertrag, Saisonarbeit, etc..... Grade über den Sommer, ( ich geh mal davon aus, dass die Ausbildung im August oder September beginnt) suchen viele Gastronomie-betriebe und saisonale Dienstleister und Verkäufer (Freibäder, Sommerrodelbahn, Erdbeer- und Spargelstände....) nach Jobbern.

Danke für den Hinweis! Bewerbungen sind am Laufen für eine Übergangsarbeit.

Nur schwer jetzt was zu finden, da ich noch Krankgeschrieben und morgwn erst erfahre wie es weiter geht.

@nebu99

Dann stell das doch morgen erstmal klar, dann kannst du in einem Bewerbungsgespräch nämlich viel gleich mit offenen Karten spielen. Ich würde auch immer erst in den Betrieben anrufen und nachfragen ob sie grade Leute suchen. Das erspart dir Arbeit, weil du dir dann die Bewerbungen die eh direkt in den Müll gewandert wären schenken kannst und andererseits erhöht es auch deine Chancen (zumindest meiner Erfahrung nach). Ich habe als ich nen Nebenjob gesucht habe, erstmal alle Betriebe die für mich in Frage kamen durchtelefoniert und beim dritten konnte ich sogar direkt ohne Bewerbung gleich zum Gespräch kommen und wurde direkt eingestellt.

Hast du überhaupt die Anwartschaftszeit erfüllt, um Anspruch zu haben? Alg1 erhältst du nur, wenn du in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst. Da du sicherlich noch zu Hause lebst hast du keinen Anspruch auf H4, denn das wäre die einzige Quelle um in der Sperrfrist Leistungen zu erhalten.

Hallo, ja ich habe 2 Jahre gearbeitet Sozialversicherungspflichtig.

Ich wohne auch nicht mehr zuhause, sondern in einer eigenen Wohnung.

@nebu99

Dann kannst du H4 beantragen, um die Zeit zu überbrücken.

@Ste2508

Danke für den Hinweis!

@nebu99

Am besten informierst du dich mal beim Jobcenter. Eventuell hättest du sowieso Anspruch, denn ca. 60% vom Lehrlingsgehalt dürften nur schwer ausreichen um Miete und alles andere zu finanzieren.

@Ste2508

Ja das stimmt, waren meine 400 Euro 🙄.

Danke werde ich morgen direkt machen.

Ein Aufhebungsvertrag war keine gute Idee, hättest dich besser kündigen lassen, jetzt wirst du erhebliche Probleme bekommen, in der Sperrzeit Geld von offizieller Stelle zu bekommen.

Das hat der alte Arbeitgeber leider nicht mit gemacht. Hatte danach auch gefragt

@nebu99

Dann hätte ich so lange krank gemacht bis er gekündigt hätte. Niemals selbst kündigen oder Aufhebunbsvertrag unterschreiben, wenn keine Abfindung fließt.

Merke Dir für die Zukunft, man kündigt erst seine bisherige Tätigkeit, wenn man den Vertrag für etwas Neues bereits in der Tasche hat!

Unterstützung gibt es nur dann, wenn die Firma Dir gekündigt hätte. Und der Betrag dürfte dann auch nicht zum Leben reichen, weil Du eben noch in der Ausbildung warst.

Jetzt kannst Du nur auf Unterstützung der Familie hoffen! Da Du krank geschrieben bist, dürfte es schwierig sein, jetzt einen Übergangsjob zu suchen. Sobald Du aber wieder fit bist, musst Du aber genau das tun! Eine andere Möglichkeit gibt es nicht!

Alles Gute

Ich denk da solltest du bei dem Amt anrufen und ihre Sachlage erklären, dann wird man sicherlich Auskunft erteilen. Ansonsten Wohngeld evt.

Danke!

Hab mich auch dort schon einmal vorgestellt und die haben gesgat so lange ich Krankgeschrieben bin können die mir dazu noch nichts sagen:/

@nebu99

Ja ist auch so. Aber so lang sie Krank geschrieben sind, wollen Sie ja keine Leistung sondern eine Information. Der Tag X kommt wo es keine Krankschreibung mehr gibt.

@ZuckerZicke30

Ja das stimmt, muss morgen abwarten was raus kommt beim Arzt wie es nun weiter geht. Werde da morgen nochmal anrufen. Danke

@nebu99

Grundsätzlich geht das Arbeitsamt bei einem Aufhebungsvertrag davon aus, dass Sie die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet haben. Sie hätten den Vertrag nicht zwangsläufig unterschreiben müssen. Es ist dabei unabhängig, ob Ihr Arbeitgeber oder Sie selbst einen Aufhebungsvertrag forderten.

Bekomme ich Arbeitslosengeld bei einem Aufhebungsvertrag?

Bei einer Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags aus einem wichtigen Grund, kann Ihnen keine Sperre verhängt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Ihnen das Warten auf eine Kündigung durch den Arbeitgeber nicht zuzumuten war. Drohte ohnehin bereits eine betriebsbedingte Kündigung kann auch ein wichtiger Grund für einen Aufhebungsvertrag inklusive einer Abfindung vorliegen.

Außerdem kann ein wichtiger Grund vorliegen, wenn der Arbeitgeber Sie vor die Wahl zwischen Aufhebungsvertrag und personenbedingter Kündigung stellt. Diese ist z. B. möglich, wenn Sie durch eine lange Krankheit Ihre Tätigkeit nicht ausüben konnten.