Woher erfährt man als Erbe auf welchen Banken das Geld "verstreut" ist?
Hallo.
meine Mutter hat die Angewohnheit ihr Geld möglichst bei vielen Banken aufzubewahren und macht natürlich auch ein riesiges Geheimnis darumherum.
Wo würde ich als Erbe erfahren wo sie ihre Guthaben überall verteilt hat?! Geschwister habe ich nicht, und mein Vater ist leider verstorben.
Ich gehe momentan davon aus dass sie mich sowieso enterben will (sie droht mir ständig damit, sie ist eben manisch depressiv, immer wieder beim psychiater, und man kann ihr eh nichts recht machen. Pillen bringen immer nur zeitlich begrenzte besserung und es kommt immer schubweise. Aber die wüstesten an den haaren herbeigezogenen Beschimpfungen muss ich mir dann schon anhören... und dann wundert sie sich wenn ich wenig kontakt mit ihr habe und droht mir dann wieder, weil ich mich ja "nie melde"....)
Da stellen sich eben manchmal solche Fragen:
Wie wird dann irgendwann der (pflichtteil oder eben das ganze erbe, je nachdem..) überhaupt berechnet wenn man doch nicht mal weiß wo sie überall ihr Vermögen versteckt hat...
10 Antworten

Abgesehen von den ganzen rechtlichen Stolpersteinen ist genau das die Tücke beim Pflichtteil: rauszufinden, was überhaupt da ist (und was es wert ist).
Wenn Du Erbe wirst (also nicht nur den Pflichtteil bekommst) hast Du zumindest die Möglichkeit, direkt bei den Banken nachzufragen, bei denen Du was vermutest.
Bekommst Du nur den Pflichtteil, erhälst Du bei den Banken keine Auskunft (Bankgeheimnis!).

Am besten, jeder legt sein Geld bei der DZ-Bank an - dann gibt's nämlich nix mehr zu vererben. Info: http://www.presseecho.de/finanzen/PE12284004045353.htm

wenn du keine aufzeichnungen oder Unterlagen hast, bleibt dir nur der Weg, bei jeder einzelnen Bank und Versicherung nachzufragen. Es gibt aber meist nur ein dutzend die in Frage kommen, wenn deine Mutter nicht im Ausland oder Onlinebanken war. Wenn sie natürlich ein Nummerkonto in der Schweiz hatte, sieht es schlecht aus

ich denke, du hast "gegen auszahlung........verzichtet". nun willst du es doch?

kommt mir unwahrscheinlich vor, nachdem, was ich vom berliner testament begriffen habe.
aber vielleicht tauchen morgen früh die rechtsexperten hier auf und können das beantworten...

vielleicht hat sie gar nicht so viel sondern macht nur beziehungs-theater. (ich bin auch manisch depressiv)

finanzämter haben die möglichkeit, über name-vorname-geburtsdatum für sich und im wege der amtshilfe auch für alle anderen behörden die gläserne kontenabfrage zu machen, dabei tauchen alle deutschen konten der betroffenen person auf. obs für privatpersonen die gleiche möglichkeit besteht, vielleicht für das nachlaßgericht, weil es ja auch die pflicht hat, nach seinen möglichkeiten mitzuwirken. man macht dort eine angabe, dass möglicherweise noch unbekannte konten existieren, vielleicht sehen die eine möglichkeit. mfg-
Hi, da verwechselst du was. Meine eltern hatten ein berliner testament und sich gegenseitig als alleinerben eingesetzt. In diesem Zuge habe ich notariell gegen eine gewisse summe auf meinen pflichtteil verzichtet, erbverzicht ist jedoch nicht erwünscht. Steht so drin. dh. wenn meine Mutter stirbt gibts wieder was zu erben.