WOHER BEKOMMT MAN EINE NEGATIVBESCHEINIGUNG; WENN DAS ZUSAMMEN LEBEN MIT EINEM VOLLJÄHRIGEM KIND NICHT MEHR MÖGLICH IST?

6 Antworten

Nö, das sagen die nur so. Du musst einfach sagen, dass du deinen Sohn rausschmeißt und dann wird ihm eine Wohnung zur Verfügung gestellt, da er 18 ist, kannst du ihn nach Belieben rauswerfen. Du müsstest dann nur Unterhalt zahlen und er würde dann wohl bafög bekommen, je nachdem, wie viel Unterhalt du zahlen musst.

Wenn er von sich aus ausziehen will, bräuchte er eine Bescheinigung.

Nachtrag: Ich sehe gerade, dass du ALG2 beziehst. Auch dann hast du das Recht, deinen Sohn rauszuwerfen und Unterhalt musst du natürlich nicht zahlen. Er würde somit den vollen Bafög-Satz bekommen, je nachdem, wie viel der Vater an Unterhalt zahlt

Der Vater ist nämlich unterhaltspflichtig, warum hat das JC bei dir nicht mal nachgehakt? Eigentlich hätte es nämlich gerichtlich durchgesetzt werden müssen und wäre mit den Leistungen deines Sohnes verrechnet wurden. Er geht ja zur Schule. Jetzt muss sich dein Sohn um den Unterhalt kümmern, ansonsten gibt es auch kein bafög.

dein sohn ist 18, somit hast du auch kein gemeinsames sorgerecht mehr.

eine negativbescheinigung über alleiniges sorgerecht gibts beim jugendamt. für dich allerdings völlig irrelevant, da du ja durch die volljährigkeit keinerlei sorgerecht mehr hast.

der vater hat den unterhalt eingestellt, da kind nun den unterhalt selber einfordern muss und diesen bekommt wenn er in der schule oder in ausbildung ist. berufsvorbereitung gehört mit dazu.

wenn dein kind der meinung ist gewalttätig zu sein, liegt es an dir eine anzeige bei der polizei zu machen. du kannst ebenfalls das kind sofort einfach vor die tür stellen und er muss dann gucken wo er bleibt. eine negativbescheinigung bekommt er jedenfalls nirgendwo für eine wohnung. also wirf ihn raus und überlass ihn sich selbst.


....seit Jahren nur noch ungenügende schulischen Leistungen, macht keine Anstalten sich um sich um eine Ausbildung zu kümmern: da hat der Vater das Recht, Zahlungen einzustellen. Sonst passiert es in jeder Familie dass man zeitweise die Kinder nicht ausstehen kann, aber es müßte hier eine Beratung stattfinden.


Der Sohn ist seit seinem 18. Geburtstag selbst für seinen eigenen Lebensunterhalt verantwortlich.

und habe das geteilte Sorgerecht für meinen Sohn.

Es besteht kein Sorgerecht mehr für ihn.

Auch hat der Kindsvater ohne Vorwarnung die Unterhaltszahlung mit der Volljährigkeit des Kindes grundlos eingestellt.

Das ist also völlig legitim und bedarf keiner Begründung. 

Du bist dem Sohn nicht mehr zum "Naturalunterhalt" verpflichtet - hast aber somit auch keinen Anspruch mehr auf Unterhaltszahlungen vom Vater für ihn.

Der Sohn hat ab Volljährigkeit nur noch Anspruch auf Unterhalt von den Eltern (dann auf Barunterhalt von beiden...), wenn er entweder noch Schüler ist (Real, Gymnasium, OSZ...) oder sich in einer Ausbildung befindet, bei der er wenig verdient - sonst nicht.... Den Anspruch müsste er dann aber erst einmal geltend machen.....

Hat der Sohn keinen Unterhaltsanspruch, müsstest du ihn also nicht mehr kostenlos beherbergen.

Du könntest ihn eigentlich vor die Tür setzen, aber:

  • Beziehst du jedoch selbst staatliche Unterstützung und dem Sohn müsste bei einem Auszug ebenfalls eine Wohnung vom Steuerzahler finanziert werden, so könnte von dir erwartet werden, dass du ihn bis zu seinem 25. Geburtstag noch beherbergst.....
  • Um ihn dann vor die Tür setzen zu dürfen, müsstest du nachweisen, dass ein Zusammenleben mit dem Sohn nicht mehr tragbar für dich ist 

Nur woher bekomme ich diese Bescheinigung, wer kann mir das bescheinigen?

Du könntest du das z.B. durch ein Attest, ärztliches Gutachten, Bescheinigung einer Anzeige wegen Körperverletzung o.ä. nachweisen....

Mit 18 hat niemand mehr das Sorgerecht für Deinen Sohn, Du bist nicht mehr alleinerziehend.

Eine Negativbescheinigung bekommt man vom Jugendamt, wenn man jemandem nachweisen muß, dass man das alleinige Sorgerecht hat und es keinen Gerichtsbeschluss dazu gibt.

DEIN Sohn muß sich darum kümmern, dass er vom Jugendamt eine Bescheinigung bekommt, dass er nicht mehr bei dir leben kann/muss.

Kündige ihm mit einer normalen 3 monatigen Frist und setz ihn dann vor die Türe. Dann fängt er schon an sich zu kümmern.

die frist kann sie ihn setzen, wenn sie nett ist. sie kann ihn auch sofort rauswerfen.

@feierlaune1

Nein, kann sie nicht.

Das Jobcenter zahlt für ihn einen Mietanteil, damit ist ein konkludentes Mietverhältnis entstanden.