wofür brauch meine Bank unsere Identifikationsnummern?

8 Antworten

Ich glaube du meinst die Zinsertragssteuer. Als Alleinstehender wird dir ein Freibetrag von 801 € gewährt, bei Eheleuten sind dies 1602 € (Stand 2012). Bis zu diesem Zinsertrag wird dir keine Zinsertragssteuer berechnet. Das heißt diese Steuer wird erst dann fällig, wenn der Zins aus euerem angesparten Vermögen über 1600 Euro ist. Aus diesem Grund braucht die Bankangestellte auch die ID-Nummer fürs Finanzamt. Wenn ihr Konten bei verschiedenen Banken habt, müsst ihr den Freibetrag teilen. Da wo das höhere Ersparte liegt, sollte der Freibetrag entsprechend höher sein. Das kann euch aber bei der Bank gesagt werden, wie ihr das dann am Besten aufteilt. Alles Gute übrigens für gemeinsame Leben!

Danke sehr ^^ ;)

genau die bank ist verpflichtet steuern etc abzuführen wenn weder freistellungsauftrag noch nichtveranlagungsbescheinigung vorliegen.

die steuer identifikationsnummer muss seit 2012 auf den Freistellungsaufträgen vermerkt werden.

wichtig ist es immer nach eheschließung den freistesllungsauftrag zu ändern da einzeln gestellte ihre gültigkeit dann verlieren sofern man gemeinsam veranlagt wird

Hast du bzw. ihr einen Bausparverttrag oder so etwas ähnliches bei dieser Bank? Die 700 bzw. 1.400 EUR ist meiner Meinung nach der Steuerfreibetrag für solche Vertrage

nö-habsch nicht. aber das kann gut sein,dass das für den Steuerfreibetrag ist. "steuerfreibetrag" kommt mir sehr bekannt vor - als hätte sie mir sowas auch erzählt...

@lettilein

Dann wird es auch so sein ;-)

Nachträglich alles Gute zur Hochzeit!

@Wolke286

Lieben dank ;)

@lettilein

was sind das denn für Grenzen ?! oO

für die Quellensteuer/Abgeltungssteuer, die an das Finanzamt bezahlt werden muss

Ich will dir keinesfalls widersprechen, ich weiß es nämlich nicht. Aber die Logik sagt mir, dass eine Bank keine Steuern für Ihre Kunden bezahlen muss?

@user2431

Stimmt so nicht. Die Bank ist verpflichtet an das Finanzamt eine Zinsertragssteuer abzuführen, wenn der Zinsertrag deines Vermögens ( nicht dein Erspartes) über 1600 Euro ist. Da wirst weder du noch deine Bank gefragt. Soweit ich weiß, gibt's das seit 2009.

@user2431

Selbstverständlich führt die Bank Steuern für die bei ihr kundenseitig eingebrachten Gelder ab, sofern es sich um steuerpflichtige Anlagen handelt. Abgeltungssteuer, Soli etc. für Zinsen jeder Art usw.

für den Freistellungsauftrag , es wird direkt schon mit erfasst. ^^

Wenn du keinen oder zu wenig freigestellt hast musst du steuern zahlen die direkt von der Bank abgeführt werden

Freistellungsauftrag = Freibetrag für Zinsen BSP 1500 euro zinsen _> dann musst du mind. 1500 freistellung haben , wenn du jetzt 1400 hast dann würde für 100 euro steuern berechnet werden

Die MItarbeiterin hat ihn wegen der Hochzeit einfahc verdoppelt, weil du ja vorher 700 hattest und jetzt hast du das doppelte zur Verfügung und dann nimmt die einfach das doppelte kannste aber auch ändern