Wöchentliche maximale Arbeitszeit?

5 Antworten

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Es gibt einige Dinge, die du zu beachten hast:

  • Du musst Deinen Hauptarbeitgeber informieren; er kann seine Zustimmung nur verweigern, wenn er berechtigte Befürchtungen hat, dass es negative Auswirkungen auf Deinen Hauptberuf gibt (Übermüdung, nachlassende Leistungsfähigkeit usw.).

  • Der Nebenjob darf nicht bei einem Wettbewerber des Arbeitgebers ausgeübt und mit dem Nebenjob darf nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber getreten werden.

  • Haupt- und Nebenjob dürfen zusammen die Höchstarbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz ArbZG § 3 nicht überschreiten (bestimmte Bereiche, Sonderfälleausgenommen), in der Regel also nicht mehr als 48 Stunden in der Woche.

  • Der Nebenjob darf nicht während des Urlaubs ausgeübt werden, weil das der Zweckbestimmung des Urlaubs: Erholung widerspricht.

  • Während einer Krankschreibung im Hauptberuf darf keine Nebentätigkeit ausgeübt werden, sie gilt in der Regel dann auch für den Nebenjob..

DAS nennt ich mal ne gute, hilfreiche Antwort. Danke dafür :)

@LilaTeppich

Ich danke für das Lob!

  1. Solltest Du bei der Hauptstelle nachfragen, ob Du einen Nebenjob annehmen darfst.

  2. Sollte Dein Hauptjob nicht unter dem Nebenjob leiden

  3. Die Zeiten sollten so gewählt sein, dass Du noch genug Ruhephasen hast.

Unterm Strich: Du solltest nicht unbedingt beim Nebenjob ne Nachtschicht machen und dann morgens sofort zur normalen stelle fahren ohne Ruhepause. Wenn alles mit der anderen Stelle abgeklärt, dann steht der Sache nichts im Weg, dass Du nach der "normalen" Arbeit noch 3-4 Stunden nen Nebenjob ausübst. Solltest halt schauen, wie due auf Deine Stunden kommst.

Du darfst den Nebenjob nur annehmen, wenn kein Interessenkonflikt mit Deinem Hauptjob besteht. Ebenfalls darf der Hauptjob nicht darunter "leiden".

Eine vorgeschriebene maximale Arbeitszeit gibt es in diesem Sinne nicht. Niemand darf Dich zu längerer Arbeit zwingen, aber Du darfst mehrere Arbeitsverhältnisse haben.

Eine vorgeschriebene maximale Arbeitszeit gibt es in diesem Sinne nicht.

Doch, genau die gibt es!

Auch bei mehreren Arbeitsverhältnissen darf die maximal erlaubte Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz nicht überschritten werden!

nein, du kannst auch 80 stunden die woche arbeiten, wenn du magst. du musst dir auf jedenfall von deinem jetzigen arbeitgeber genehmigen lassen, dass du einen nebenjob ausführen darfst.

und du solltest nicht über die 450 € kommen, da du sonst mit deinem zweitverdienst in die lohnsteuerklasse 6 rutscht und ein haufen steuern zahlen musst. aber das hast du ja eh nicht vor :)

@Ray256

nein ich wollte nicht mal auf die 450 € kommen. ist auch nur bis mein bafög abbezahlt ist... von dem her :D

nein, du kannst auch 80 stunden die woche arbeiten

Woher hast Du denn diese Weisheit??? Das ist natürlich nicht erlaubt!

Es gilt immer noch das Arbeitszeitgesetz, das in der Regel eine maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden erlaubt!

Schau im Arbeitsvertrag, ob dein Hauptarbeitgeber eine Nebentätigkeit genehmigen muss. Ansonsten darfst du bist zu 168 Stunden pro Woche arbeiten.

Ansonsten darfst du bis zu 168 Stunden pro Woche arbeiten.

??????

Natürlich!!! 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche - zuzüglich Pausen! Da hat der Tag dann auch 'mal 36 Stunden oder so??