Wo werden technische Veränderungen am Auto eingetragen?
in der Zulassungsbescheinigung Teil1 (früher Fahrzeugschein), in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher Fahrzeugbrief) oder wo ?
4 Antworten

Nicht mehr bei TÜV oder DEKRA ??

Nein, die machen die Änderungsabnahme, die einegntliche "Eintragung", also das berichtigen der Fahrzeugpapiere macht immer die Zulassungsstelle. Seit 2007 wird von TÜV / DEKRA in die Papiere nichts mehr eingetragen, es gibt stattdessen eine separate Bescheinigung der Änderungsabnahme.
Ob das dann in die Papiere "eingetragen" werden muß, also ob die Zulassungsbescheinigung korrigiert werden muß geht aus der abnahmebescheinigung hervor, in den meisten Fällen reicht das Mitführen der Bescheinigung von TÜV und DEKRA

Je Änderung müssen sie in beiden Teilen eingetragen werden.

technische veränderung solange diese eintragungspflichtig sind müßen in beiden teilen der zulassungsbescheinigungen eingetragen werden da diese sonst bei einer Ummeldung Beitzer odr halterwechsel möglicherweise untern Tisch fallen könnten.
Das macht die zulassunsstelle bei eintragungen autom und man bekommt beide Bescheingungen neu ausgedruckt .. Davon unberücksichtigt sind Teile deren Zulassung durch eine ABE ausgewiesen ist. Kann auch auf Wunsch mit Eingetragen werden wenn diese unveränderliche Umbauten betreffen..
Heist : nur wegen Felgen oder Bereifungen ist das weniger sinnvoll..
Joachim

technische veränderung solange diese eintragungspflichtig sind müßen in beiden teilen der zulassungsbescheinigungen eingetragen werden da diese sonst bei einer Ummeldung Beitzer odr halterwechsel möglicherweise untern Tisch fallen könnten.
Sorry, da bist Du nicht mehr auf dem laufendem.
In Teil II wird nur Veränderung der Fahrzeugart und der Leistung sowie bei Motoränderug der Hubraum eingetragen.
Alles andere wird nur in den Teil I eingetragen.
Früher bei Schein und Brief war das so, wie Du es beschrieben hast, aber bei dne Zulassungsbescheinigungen, die seit 3007 ausgegeben werdne ist das nicht mehr, da bekommst Du beim Abmeldne auch beide Teile wieder mitgegeben.

In beiden Teilen.

nur bei Änderung der Fahrzeugart, der Leistung oder des Hubraumes, alles weitere wird nur in den Teil I eingetragen.