Wo verläuft meine rechtmäßige Flurstücksgrenze?

7 Antworten

Ich denke das einfachste wär erstmal zur Zuständigen stelle zu gehen und ein Auszug aus dem Grundbuch geben zu lassen müsstest halt schauen welches Amtsgericht dafür zuständig ist.

Wenn du zweifel hast muss nachgemessen werden der weitere verauf ist dann fallspezifisch.

Aber ich meine.... Grenzsteine falsch hin legen wär schon dämlich (auch wenn nicht ausgeschlossen) und die nachträglich bei seite Schaffen ist noch aufwendiger.

bei uns macht das das vermessungsamt und immer richtig,mir ist bislang kein fehler bekannt.was ich erlebt habe das grundstückseigner,nachbarn,baufirmen oder wer auch immer schon mal einen grenzstein verrückt haben.hat sich immer geklärt bei nachvermessung oder wenn es durch einen baufall bei nachvermessung ergeben hat

Nach einigen Antworten die irgendwie viel Richtiges aber auch Falsches beinhalten.

Vermessung ist eine Angelegenheit der Bundesländer daher wäre es wichtig in welchem Bundesland du lebst. Viele Regelungen sind natürlich in Deutschland vereinheitlicht aber es gibt kleine Unterschiede die wichtig sein können.

So z.B. der sogenannte "Abmarkungszwang" in einigen Bundesländern gibt es diesen noch. Das bedeutet, dass alle im Kataster geführten Grenzen auch vor Ort durch Grenzzeichen vermarkt sein müssen. In anderen Bundesländern wie z.B. Baden-Württemberg gibt es diesen Abmarkungszwang nicht mehr.

Dies hat zur Folge, dass in Ländern mit Abmarkungszwang das Grenzzeichen einen "Öffentlichen Glauben" besitzt und dementsprechend ist die Grenze dort, wo das Grenzzeichen sitzt.

In Bundesländern ohne den Abmarkungszwang haben die Grenzzeichen diesen Anspruch verloren. Hier gilt die Grenze, die im Kataster geführt ist. Diese Grenze ist immer anhand von Messrissen und Koordinaten definiert und ist jederzeit herstellbar.

Zukünftig werden wohl in allen Bundesländern die Abmarkungszwänge entfallen und die rechtliche Grenze ist die, die im Kataster hinterlegt ist. Es wird nur noch dies Möglichkeit geben und Streitigkeiten ob nun Grenzstein oder Koordinate richtig sind, entfallen.

Diese Regelung vereinfacht einfach viel Grenzfragen du ihre Änderung ist immer an einen Verwaltungsakt gekoppelt, die ein Eigentum klar definiert.

Die Frage ob nun die Grenzsteine versetzt werden müssen oder ob das Kataster geändert wird liegt in der Recherche über die fehlerhafte Grenzlinie. Liegt ein Rechenfehler vor so wird das Kataster geändert. Stimmen aber die Risse und Koordinaten, so ist offensichtlich das Grenzzeichen falsch und wird verändert.

Das alles macht die Vermessungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes oder deren Beauftragte.

In wenigen Fällen gibt es eine Berichtigung von Amtswegen. Der häufigere Fall ist der, dass ein Anwohner einen Auftrag zur Grenzherstellung erteilt um sein Eigentum zu definieren. Die ist jedoch oft auch mit hohen Kosten verbunden. Infos über kosten geben auch die Vermessungsbehörden des jeweiligen Bundeslandes.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zu den Grenzsteinen gibt es Maße bzw. mittlerweile bei vielen Grenzpunkten auch Koordinaten. Man kann sowohl nach den Maßen, als auch nach den Koordinaten deine tatsächlichen Grenzen wieder herstellen und auch daraus eine Fläche rechnen.

Im übrigen ist die Gefahr größer, dass das was du als deine Grenzsteine vermutest evtl nicht deine Grenzen sind,

oder die Möglichkeit, dass sie im Zuge von Erdarbeiten in Mitleidenschaft gezogen wurden und vom Verursacher pi mal Daumen wieder gerichtet wurden.

Also nein auf Grenzsteine kannst du dich nicht verlassen ohne, dass sie aktuell wieder vom Katasteramt geprüft wurden.

Entscheidend ist, was die Katasterunterlagen hergeben.

Hallo,

Also eigentlich sollte in solchen Fällen immer zu Gunsten des Eigentümers entschieden werden. Wenn die Grenzsteine nicht mehr auffindbar sind, werden nach aktuellen Neumessungen neue Steine gesetzt.

Wird neu eingemessen und es stellt sich heraus, dass die Steine falsch gesetzt sind, ist es eher wahrscheinlich, dass das Grundstück in seinem aktuellen Zustand eingemessen und die Liegenschaftsdokumente entsprechend geändert werden.
Fallspezifisch kann man halt keine allgemeine Aussage treffen, aber so ist das normale Verfahren.

Gruß,