Wo uneheliches kind krankenversichern?

4 Antworten

Hallo,

die Person, die das Sorgerecht hat, hat sich auch um die Krankenversicherung zu kümmern. Als Vater ist man aber auch verpflichtet, die sorgeberechtigte Person frühzeitig über das Versicherungsende zu informieren (Nachweise darüber können wichtig sein, z.B. bei späteren Säumniszuschlägen oder anderen Mehrkosten).

Der Bedarf des Kindes steigt durch die Krankenversicherungskosten. Meines Erachtends steigt dann auch der zu zahlende Unterhalt (beim Familienrecht kenne ich mich aber nicht so aus). Wenn das Netto des Vaters durch den Wechsel der Krankenversicherung steigt, steigt ggf. auch nochmal zusätzlich der zu zahlende Unterhalt.

Der Vergleich GKV - PKV ist grds. ein lebenslanger Vergleich. Das heißt, es ist erforderlich alle späteren möglichen Veränderungen mit in den Vergleich einzubeziehen, z.B. "(Neu-)Gründung einer Familie" und Verringerung der Einnahmen.

Auch bei folgenden Änderungen bleibt man in der PKV:

Kurzarbeit, unbezahlter Urlaub, Insolvenz, späteres (Zweit-)Studium, Frührente wegen Erwerbsminderung, Altersrentner, Hausmann, Auszeit wegen Kindererziehung -> in diesen Fällen sind die PKV-Beiträge in unveränderter Höhe weiterzuzahlen.

Ggf. sind (später) zusätzliche Beiträge für Kinder oder den nichtberufstätigen Ehegatten zu zahlen.

Die Beiträge für den nichtberufstätigen Ehegatten werden in der GKV meist nach der Hälfte der Einnahmen des PKV-Ehegatten berechnet (§ 240 SGB V letzter Absatz). Wenn der Ehegatte chronisch krank ist, ist ein Beitritt zur PKV oft ausgeschlossen.

Bei Behinderungen von Kindern sind häufig doppelt so hohe Beiträge wie für gesunde Kinder fällig. Die Leistungen für die Kinder sind dann auf die Tarife für die Eltern begrenzt. Hier sind unter dem Suchbegriff "PKV" viele Erfahrungen von Betroffenen vermerkt:

rehakids.de/phpBB2/forum21.html

Bei den Leistungen sollte man neben vielen anderen besonders auf folgende Punkte achten:

• Reha/Kur (z.B. nach Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Unfällen ...)

• Hilfsmittel: Katalog der GKV:

db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS

Hilfsmittel erreichen schnell 4- und teilweise 5-stellige Beträge.

• Psychotherapie (Anzahl und Erstattungshöhe)

• Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Sprachtherapie, Ergotherapie), z.B. nach Schlaganfall

-> Heilmittelarten und Erstattungshöhe

• Krankentagegeld: Wenn die selbe Krankheit wiederholt auftritt, braucht der Arbeitgeber insgesamt nur 42 Tage Entgeltfortzahlung zu leisten. Wenn das Krankentagegeld immer erst ab dem 43. Tag gezahlt wird, entsteht ggf. eine längere finanzielle Lücke.

In der PKV werden nur anerkannte Methoden erstattet. Notwendige Leistungen werden in angemessener Höhe erstattet. Was anerkannt bzw. angemessen ist, prüft die Versicherung, wenn man Rechnungen einreicht. Der Leistungserbringer hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung.

§5 Absatz 2 und § 4 Absatz 6 PKV-Musterbedingungen:

pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf

Wenn man im Krankheitsfall Probleme mit einem PKV-Unternehmen hat, kann man praktisch nicht mehr wechseln. Jede andere Versicherung wird einen voraussichtlich wegen der Erkrankung ablehnen (oder gravierende Risikozuschläge erheben). In der GKV sind die anderen Krankenkasse verpflichtet, einen aufzunehmen, und man hat ab dem 1. Tag den vollen Leistungsanspruch (ohne Zuschläge).

Vielleicht interessant:

focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privatenaid52165.html

bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf

pkv-ombudsmann.de/

(unter Tätigkeitsberichte sind häufige Beschwerden von PKV-Versicherten aufgelistet)

Wenn die PKV günstiger als die GKV ist, profitiert der Arbeitgeber zur Hälfte von der Ersparnis. Wenn die PKV (früher oder später) teurer als die GKV ist, trägt man als Versicherter die Mehrkosten allein (Arbeitgeber oder Rentenversicherung beteiligen sich daran nicht): § 257 SGB V und § 106 SGB VI

Die Entscheidung hat vermutlich lebenslange Auswirkungen und sollte daher genauso gründlich wie z.B. ein Hauskauf angegangen werden.

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Gruß

RHW

Du solltest es Dir genau überlegen, ob Du in eine private KV wechselst. Es gibt viele Beiträge darüber im Internet, dass die Leute dann als Rentner nicht mehr wissen, wie sie die Beiträge bezahlen sollen! Und ein Zurück in die gesetzliche KV ist nicht einfach.

Eine Alternative wäre eine Zusatzversicherung für Leistungen die die KV nicht übernimmt.

Da Du vermutlich auch Unterhalt für Deinen Sohn bezahlst, sollte eigentlich die Mutter für die Krankenversicherung zuständig sein. Das solltest Du aber sicherheitshalber mit einem Fachanwalt klären.

Hey Fridolin,

eigentlich ist es total verantwortungslos von der Mutter, ihren Sohn einfach so an dich "abzuschieben". Aber da du die Vaterschaft anerkannt hast, bist du jetzt offiziell das Elternteil, das mehr verdient. Und in der privaten Krankenversicherung kommt tatsächlich das Elternteil mit dem höheren Verdienst für die Beiträge des Kindes auf.

Aber ich weiß nicht genau wie das ist, da du ja nicht der natürliche Vater bist. Eigentlich gilt die Regelung mit dem höheren Einkommen nur für Eltern, die zur Zeit oder nach der Geburt des Kindes verheiratet waren. Warst du mit der Frau mal verheiratet?

Außerdem haben sich in den vergangenen Jahren Modelle in der PKV herausgebildet, die sich auch mehr an Personen mit Kindern richten. Natürlich ist das nicht kostenfrei wie in der GKV, aber wenn dein Sohn nicht gravierende Vorerkrankungen hat, dürften die Beiträge nicht so hoch ausfallen.

Ich hatte auch nochmal im Internet nach diesem Thema gesucht, aber bin nur wenig fündig geworden. Die Infos auf http://www.1a-krankenversicherung.de/private-krankenversicherung/familie-kinder waren recht hilfreich.

Ich hatte auch hier im Forum noch was gefunden, was zumindest ein bisschen über die Beiträge und Bestimmungen bei Kindern diskutiert. Das Thema war "Wo wird / muss ein Kind mitversichert werden?". Dort steht auch was zwecks verheiratet und die Pflicht der Mutter als Erziehungsberechtigte usw.

Viel Erfolg!

Eine kostenlose Familienversicherung gibt es im privaten Bereich nicht. Da wirst du dich mit der Mutter einigen müssen, wer zahlt. Normalerweise ist deine Zahlpflicht erledigt, wenn du nach der Düsseldorfer Tabelle deinen Unterhaltsverpflichtungen voll nachkommst.

vielen dank erst mal.

meinen unterhalt zahl ich natürlich nach der tabelle lt. jugendamt. nur die mutter besteht darauf das ich ihn dann privat mitversichere (kostet natürlich auch)

kann sie das ? d.h. ich zahl untehalt UND den beitrag für ihn in der pkv ?