Wo muss ich Kfz-Steuer bezahlen? Am Erstwohnsitz oder am Zweitwohnsitz?
Ich befinde mich noch in der Probezeit und bin über 400km weggezogen. Habe aber vorsorglich bei meinen Eltern meinen ehemaligen Wohnsitz als Zweitwohnsitz beibehalten.
Ich habe vor meine Steuern am Erstwohnsitz zu bezahlen.
Für mich wäre es unfug ein neues Kennzeichen an mein Auto an zu bringen und in 2-4 Monaten wird mir gesagt, das ich nicht fest eingestellt werde. Oder man mich doch nicht braucht.
10 Antworten
Hallo, Ihr habt glaube ich, die Frage nicht richtig verstanden. Es geht um die Kfz-Steuer, nicht um eine Ummeldung des Fahrzeuges (anderes Kennzeichen). Die Kfz-Steuer bezahlt man immer an das Finanzamt des Bundeslandes, in dem das Fahrzeug angemeldet ist. Und die schicken, wenn kein Abbuchungsauftrag vorliegt, eine Rechnung an die im Kfz-Schein genannte Adresse. Es ist also für die Kfz-Steuer völlig belanglos, wo man sich aufhält. Wenn der Fahrzeughalter allerdings für längere Zeit den Wohnort ändert, ist man verpflichtet(!), das Fahrzeug dort anzumelden.
Wenn das Auto auf deinen Namen läuft, dann musst du es auch am Erstwohnsitz anmelden. Zudem benötigst du auch ein neues Kennzeichen. Da wirst du nicht ringsherum kommen. Tust du das nicht innerhalb einer bestimmten Frist, kann es dir passieren, dass du Strafe bezahlen musst.
das auto muss ja offiziel iwo angemeldet sein,also an einem deiner wohnsitze.welcher ist total egal
ich hoffe das stimmt.
Das war früher mal so geregelt. Mittlerweile muss dein Auto dort angemeldet sein, wo dein Erstwohnsitz ist.
in der regel dort wo das auto angemeldet ist
Hauptwohnsitz oder der Hauptaufenthaltsort des Fahrzeug ausschlaggebend.
Doch, das geht. Ummelden muss man aber bei einem dauerhaften Ortswechsel (über 6 Monate). Kfz-Steuer wird im Zweifel tagesgenau abgerechnet.
ja, schon klar, aber ich kann nicht alle zwei Monate mein Auto ummelden, nur weil ich ständig wo anders in Deutschland arbeite. Muss doch auch ausnahmeregelungen geben.