wo muss ich anmelden das ich unter 100€ im Monat verdiene?

4 Antworten

Das ist alles ein wenig verwirrend dargestellt !!! Wer bekommt denn auf das Einkommen noch eine Aufstockung ? Wer bist Du,in dieser Wohnung ? Gibt es noch andere Personen im Haushalt ? Wollt Ihr vom ALG - 2 Bezug weg ? Wie viel Aufstockung wird gezahlt ? Jedem Arbeitsfähigen der einer Beschäftigung nachgeht ( das gilt auch für Schüler und Studenten ) und Einkommen erzielt,was im Monat zum Beispiel 100 € Beträgt,hat diese 100 € als Grundfreibetrag.Das bedeutet,diese 100 € werden nicht auf den Bedarf angerechnet.

nein auf das einkommen gibt es natürlich keine aufstockung,entschudligt wenn es etwas verwirrend klingt. mein mann geht vollzeit arbeiten, aber verdient nicht genug um uns (2 erwachsene und 2 kinder) allein vom amt weg zuhalten.meine Sb meinte wenn ich 100€ dazu verdiene würden wir rausfallen,da uns dann kinderzuschlag zusteht und wir somit genug geld haben um uns allein zu versorgen usw.. das normalerweise 100€ freibetrag sind weiß ich,aber da uns scheinbar ja noch ein wenig fehlt um den bedarf zu decken und sich diese 100€ dann grade anbieten wäre es ja eig dumm von mir es nicht anzunehmen und weiter alg2 zu beziehen. darum ja meine frage WO ich diese 100€ anmelden muss,ausser das ich diese beim jc angebe um rauszufallen..den wenn ich diese nicht anmelde ist es schwarzarbeit

@AngelLike

Du musst Dich nicht Anmelden,das muss der Arbeitgeber machen !!! Das Du Einkommen erzielst,gibst Du beim Jobcenter in einer Veränderungsmitteilung an.Diese Veränderungsmitteilung,kannst Du im Internet : unter Agentur für Arbeit finden und gleich Ausfüllen und anschließend ausdrucken.Wenn Deine SB - zu Dir sagt,wenn Du 100 € Verdienst,fallt Ihr aus dem Bezug von ALG - 2,kann das nicht so ganz stimmen.Denn dann müsste Euer Anspruch jetzt,bei 0,00 € liegen.Wenn Du also angenommen genau 100 € im Monat verdienen würdest,würde dieses Einkommen nicht auf Euren Bedarf angerechnet.Erst ab 100 € im Monat bis 1000 € Bruttoeinkommen,werden dir nach einem Freibetrag von 20 % über den 100 € Grundfreibetrag,80 % davon auf den Bedarf angerechnet.Ein Beispiel : Dein Mann bekommt eine Aufstockung zu Seinem Einkommen,wenn,wie Du schreibst,das Einkommen für Euch nicht ausreichend ist.Angenommen diese Beträgt 80 € im Monat,wenn Du nun 100 € im Monat dazu Verdienen würdest,hättet Ihr immer noch diesen Anspruch auf diese 80 €,weil Du ja diese 100 € Grundfreibetrag hast.Würdest Du 200 € Verdienen,hättest Du 100 € Grundfreibetrag und von den anderen 100 € , 20 % ohne Anrechnung,also 20 €.Du hättest also bei einem Verdienst von 200 €,einen Freibetrag von 120 € und 80 € würden auf den Bedarf angerechnet.Wenn Ihr also 80 € vom Amt bekommen würdet und Dir 80 € nach dem Abzug Deiner Freibeträge vom Verdienst,vom Amt als Einkommen angerechnet würde,seid Ihr bei 0,00 € Bedarf angekommen und würdet nichts mehr vom Amt bekommen.

@AngelLike

Ich habe mich eben noch einmal schlau gemacht !!! Habt Ihr Euch das richtig überlegt ? Habe eben die Voraussetzungen für den Bezug von Kinderzuschlag gelesen.Darin steht,das ein Ehepaar ein Mindesteinkommen von 900 € im Monat braucht,um Anspruch auf Kinderzuschlag zu haben,bei allein Erziehenden liegt dieser bei mindestens 600 € im Monat.Wenn Du also schreibst,Euch fehlen noch 100 €,bis Ihr Anspruch darauf habt,gehe ich davon aus,das Dein Mann ca. 800 € Nettoeinkommen hat.Der Anspruch auf Kinderzuschlag besteht max. für 36 Monate,der Höchstbetrag pro Kind beträgt 140 € zum Kindergeld,das Einkommen und Vermögen der Eltern haben Einfluss auf die Höhe des Kinderzuschlags.Ich weis jetzt nicht,was Ihr an Miete zahlt,ich nehme jetzt mal eine warm Miete von 550 € an,damit ich Dir ein Beispiel geben kann.Nur mit Kinderzuschlag,bei max.Kinderzuschlag von 140 € : Mann 800 € Netto + 100 € Dein Verdienst = 900 €+ 368 € Kindergeld + 280 € Kindergeldzuschlag = 1548 € im Monat gesamtes Einkommen.1548 € - 550 € warm Miete = 998 € Regelsatz für euch 4 . Wenn Ihr zum Einkommen vom Mann,Aufstockende Leistungen vom Jobcenter bekommt,hättet Ihr auf jeden Fall mehr zur Verfügung.Angenommen Dein Mann bekommt 1000 € Brutto,darauf hätte Er einen Freibetrag von 280 €,die werden vom Nettoeinkommen abgezogen,hat Er also 800 € Netto - 280 € Freibetrag = 520€ anrechenbares Einkommen auf den gesamten Bedarf.Jetzt zu Euren Bedarf: 2 x 345 € Regelsatz für Euch = 690 € + 2 x 224 € Regelsatz Kinder ( wenn Sie unter 6 Jahre sind,ab 6 Jahren bekommen Sie 255 € Regelsatz ) , also zu den 690 € Regelsatz für Euch,kommen noch einmal 448 € Regelsatz für die Kinder dazu = 1138 € Regelsatz für Euch 4,dazu würde extra die Kosten für Unterkunft und Heizung kommen,also noch einmal zum Regelsatz von 1138 € + 550 € Miete = 1688 € vom Jobcenter.Da das Kindergeld bis auf 2 x 30 € auf den Bedarf der Kinder angerechnet werden,habt Ihr noch einmal zu den 1688 € + 60 € = 1748 € gesamt im Monat . Dazu kämmen dann noch Deine 100 €,die Du als Grundfreibetrag hättest,wenn Du genau 100 € im Monat verdienen würdest.Also 1748 € + 100 € Grundfreibetrag = 1848 € im Monat.Ohne Aufstockung vom Amt,nur mir Kindergeldzuschlag und Deine 100 € Verdienst,sind es nur 1548 € im Monat.Jetzt musst Du selber entscheiden,was besser für Euch ist !!!

Minijobs müssen immmer über die Minijobzentrale angemeldet werden. Es ist falsch, dass man das nur bei Jobs mit 450 Euro Einkommen machen müsste. Richtig ist, dass man jeden Minijob mit einem monatlichen Arbeitsentgelt bis zu 450,00 Euro bei der Minijobzentrale anmelden muss.

Bei Minijobs in Privathaushalten gelten etwas andere Bedingungen als bei Minijobs im gewerblichen Bereich. Die vom privaten Arbeitgeber zu zahlenden Zuschläge liegen etwas niedriger, aber man kommt nicht ganz um diese Zuschläge herum. Mehr Infos gibt es hier: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/03_mj_in_privathaushalten/node.html;jsessionid=8CC7D21CE56C2BE66253C7ACDAC5E28C

Nicht anmelden bedeutet Schwarzarbeit, das sollten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer sehr gut überlegen. Als Arbeitnehmer, der parallel Sozialleistungen bezieht, kann man damit unter Umständen Leistungsbetrug begehen. Die Konsequenzen wären sehr viel unangenehmer als die paar Euro Zuschläge draufzulegen.

Der Arbeitgeber muss dich über das Haushaltsscheckverfahren bei der Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See anmelden.

Weitere Informationen findest du unter www.minijob-zentrale.de

ja aber laut mini-job zentrale nur bei 400€ und dann muss er ja steuern usw drauf zahlen.soweit war ich ja auch schon,aber er möchte mir nur max 100€ /monat geben für das was ich da tun soll.und ich gehe davon aus das er dann auch keine große lust hat auf 100€ noch wer weiß wieviel an steuern usw wegen mir zu zahlen

@AngelLike

Auch für ca.100 Euro im Monat gilt das Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale.

Wenn der Arbeitgeber dich dort nicht ordentlich anmeldet,dann bist du schwarz beschäftigst,und der AG macht sich strafbar.

Außerdem bist du nicht versichert,wenn dir im Haushalt ein Unfall passiert.

Wenn er dich nicht anmelden will,dann such dir umgehend eine neue Arbeitsstelle.

Zeitungsverteiler verdienen nicht so viel, und dann kannst du dir ja noch aussuchen wie häufig du das machen willst, da bleibst du bestimmt unter 100