Wo muss eine Entmündigung beantragt werden?

5 Antworten

seit dem 1. Januar 1992 wird "betreut" und nicht mehr "entmündigt". Zur Vorsicht: Viele Betreuer haben in letzter Zeit die Neigung, die Zwischen- oder Schlussabrechnungen bei Gericht zu verweigern, wohl wissend, dass sie im schlimmsten Falle mit einem unangemessen niedrigen Zwangsgeld zu rechnen haben. Da bei fehlender Abrechnung eine Veruntreuung unmöglich nachgewiesen werden kann, ist dies bei hohem Vermögen des Betreuten eine sichere und gesuchte Bereicherungsmöglichkeit für schwarze Schafe. Du kannst also bei falscher Wahl des Betreuers leicht auch alles Geld verlieren. Lass auf keinen Fall das Gesundheitsamt den Betreuer als "besonders geeignet" vorschlagen, denn "deren" Betreuer sind für die Abrechnungsverweigerung einschlägig bekannt.

Zuständig dafür ist das Familiengericht oder auch Vormundschaftsgericht (wenn vorhanden). Aber so einfach wird nicht entmündigt, daran sind sehr strenge Voraussetzungen und Prüfungen geknüpft.

Nimm doch mal Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Familienrecht auf, er kann Dich da gut beraten (und Dir auch sagen, welche sonstigen Möglichkeiten bestehen)

Falls der Alkoholiker nicht entmündigt wird, und Du Dich scheiden lässt, alle Art Schulden die er macht müssen dann die Kinder übernähmen!!!!!! Das ist also nicht die Lösung!!!! Solche chronisch kranken müssen entmündigt werden!!!!!

2x falsch. die Kinder müssen nicht! die Schulden übernehmen, und Entmündigung gibt es nicht mehr das heißt jetzt Betreuung und ist vollkommen neu geregelt, und zwar im Sinne der/des Betreuten. mfg,

Lass dich scheiden und such dir ganz schnell eine eigene Wohnung. Lege dir ein eigenes Konto an, wo er nicht verfügungsberechtigt ist.

ich würde mal einen rechtsanwalt befragen, der muß es ganz genau wissen.