Wo liegen die Grenzen diplomatischer Immunität?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es scheitn so, als dürfen diese gegenüber Deutschland vorerst so ziemlich alles machen, ohne unmittelbar die konsequenzen (Verhaftung etc...) tragen zu müssen

Da hast du falsch gelesen: das dürfen nicht nur ausländische Diplomaten in Deutschland, sondern auch deutsche Diplomaten im Ausland. Das einzige, was die Polizei unternehmen darf, nämlich bei unmittelbarer Ausführung einer Tat, ist, diese zu verhindern.

Danach darf der Diplomat zwar nicht verhaftet, aber unter Aufsicht gestellt und sofort ausgewiesen werden. Die Ermittlungsakte wird dann seinem Heimatland zugestellt, aber was die damit machen liegt außerhalb unseres Einflusses.

Der Sinn des ganzen ist, daß die Diplomaten einen anderen Staat vertreten. Ihre Immunität soll verhindern, daß sie durch fadenscheinige Aktionen aus dem Verkehr gezogen werden können.

Gruß

Danke für die Antwort. Was heißt genau unter Aufsicht gestellt werden?

Es gab doch mal den Fall mit dem chinesischem Diplomat, der illegal gefischt hat und trotz Ermahnung durch die Polizei weitergemacht hat, inwiefern hätte sie es dann deiner Aussage nah unterbinden können?

@AnotherUser17

Illegal fischen, genauso wie Verkehrsdelikte sind Kleinkram! Während des Kalten Krieges hat das Ordnungsamt beispielsweise die Strafmandate monatlich im Paket zugestellt - bezahlt wurden die trotzdem nicht.

Es geht um schwere kriminelle Vergehen. Wenn beispielsweise ein Diplomat Drogen schmuggelt, kann die Polizei das unterbinden, ihn aber nicht festnehmen. Wenn er jemanden ermordet, dann kann die Polizei ihn zur Verhinderung der Tat erschießen, ihn aber auch nicht festnehmen wenn das schon geschehen ist, wohl aber ihn bewachen, bis er das Land verlassen hat.

Gewöhnlich sieht das so aus, daß der Botschafter, also der Chef jenes kriminellen Diplomaten, diesen selbst verhaftet und an die Strafverfolgung seines Landes überstellt.

@AnotherUser17

Ach so, die Grenzen diplomatischer Immunität - das wäre eine Kriegserklärung!

@nax11

Ich muss aus Neugier trotzdem nochmal nachhaken: Wie sieht das unter Bewachung/Aufsicht denn genau aus? Kann mir nicht vorstellen, dass dafür nicht ein richterlicher oder noch höherer Beschluss erforderlich ist.

Weil du schreibst, es gäbe bei den Vergehen eine Unterscheidung je nach Schwere: Gibt es hierfür eine konkrete Grenze? Ich finde im Internet nahezu nur Artikel die sagen, es sind keine Maßnahmen gege Diplomaten möglich (nur Ausweisung). Wenn du hierfür Links zu etwas anderem / Auszuüge aus Gesetzen/Verträgen hättest wäre ich dir sehr dankbar :)

@AnotherUser17

Ein Richter hat gar keine Befugnis etwas gegen einen Diplomaten zu unternehmen. Eine offizielle Anordnung müßte vom Außen-ministerium kommen (das auch die Ausweisung erzwingt). Die Polizei ist an das unmittelbare Polizeirecht gebunden (Gefahrenabwehr).

Weil du schreibst, es gäbe bei den Vergehen eine Unterscheidung je nach Schwere

Das hast du falsch verstanden, denn eine solche Unterscheidung gibt es nicht. Es ist lediglich so, daß kleine Verstöße ignoriert werden, weil sie irrelevant und nicht verfolgbar sind - wegen falschem Parken wird kein Diplomat ausgewiesen.

Nach Links werde ich gelegentlich mal suchen, kann aber ein Weilchen dauern.

Vielleicht ein praktischer Eindruck:

Während des Kalten Krieges gab es die sogenannten alliierten Militärmissionen, konkret Amis, Briten, Franzosen und Russen.

Man war genauestens darüber orientiert was sie wollten, nämlich spionieren (die Russen im Westen, die anderen im Osten). Trotzdem durften sie nicht aufgehalten werden, wegen der diplomatischen Immunität. 

Bei der Bundeswehr wurde man genau gebrieft, wie man sich im Falle eines Falles zu verhalten hatte:

War ein Fahrzeug der russischen Militärmission irgendwie in einen Sicherheits- oder Sperrbereich eingedrungen, dann durfte deren Wagen lediglich (ohne Waffengewelt) blockiert, also am weiterfahren gehindert und die Sicht verdeckt werden. Ansonsten durfte man den Insassen des Wagens lediglich gut zureden und warten, bis sie freiwillig wieder abzogen.

@AnotherUser17

Nachtrag zu den Rechten:

die von mir beschriebenen Militärmissionen waren bilaterale Abkommen zwischen den Siegermächten des WW2.

Zu den Rechten von Diplomaten wirst du etwas finden, wenn du dich durch die UN-Charta gräbst. Staaten, mit denen Diplomaten ausgetauscht werden, anerkennen spätestens dann, daß sie die Immunität respektieren (oder der Austausch findet nicht statt).

Zu den Vorrechten von Diplomaten zählen unter anderem der Schutz vor hoheitlichen Maßnahmen des Empfangsstaates, die Befreiung von seiner Gerichtsbarkeit und die Befreiung von allen direkten und teilweise auch indirekten Steuern.
Der akkreditierte Diplomat genießt Immunität nur im Empfangsstaat.

Falls ein Diplomat oder ein Angehöriger im Empfangsstaat darüber hinaus
ein schweres Verbrechen begehen oder der dortigen Regierung politisch
unliebsam werden sollte – etwa durch unangemessene öffentliche
Einmischung in innere Angelegenheiten des Gastlandes –, wird er
üblicherweise zur persona non grata, also zur unerwünschten Person, erklärt. Ein gerichtliches Verfahren wegen einer Straftat kann im Heimatland, wegen der diplomatischen Immunität aber nicht im Empfangsstaat, stattfinden. (Wiki)

Siehe auch: https://www.gutefrage.net/frage/darf-ein-diplomat-wirklich-alles

Einschreiten ja, heißt entwaffnen und Gefahr eindämmen. Festnehmen auf keinen Fall.

Anschließend kann der Dpilomat ausgewiesen werden oder das Heimatland dessen kann die Immunität aufheben, dann wäre auch eine Strafverfolgung möglich.

Könnte man dann dafür verurteilt werden, sich verteidigt zu haben?

Nein. § 32 StGB gilt grundsätzlich.

Google mal nach "Persona non grata"

"Gefahr eindämmen" würde ja unter Umständen aber auch bedeuten z.B eine unter Drogeneinfluss stehende, agressive Person, festzusetzen. Wenn das ein Polizeibeamter macht, wäre das dann nicht wiederrum als Festnahme zu verstehen - ?

PS: Und wie sieht es bei Gefahr im Verzug aus?


Am besten bevor er seinen Diplomatenpaß zückt!

Aber selbst wenn, so wäre das durch Nothilfe/Notwehr gedeckt!

Und außerdem - dir als Privatperson hat ein Diplomat garnichts zu sagen!