Wo kommen all die Rollstühle hin....?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

Rollstühle, Rollatoren und ähnliche Hilfsmittel werden von den meisten Krankenkassen im Rahmen einer sogenannten Fallpauschale bezahlt. Das heißt die Kasse zahlt einen Betrag für einen bestimmten Zeitraum (z.B. 5 Jahre). In dieser Zeit erhält der Versicherte das Hilfsmittel leihweise vom Leistungserbringer (z.B. Sanitätshaus). Mit der Pauschale sind auch alle Dienstleistungen und Reparaturen im Zeitraum abgegolten. Nach Ablauf der Zeit kann der Leistungserbringer eine neue Pauschale abrechnen. Wird das Hilfsmittel nicht mehr benötigt, wird es vom Leistungserbringer wieder abgeholt. Dieser entscheidet auch ob es wieder eingesetzt wird. Es werden also keine gebrauchsfähigen Hilfsmittel weggeschmissen. Versicherte haben auch keinen Anspruch auf fabrikneue sondern nur auf passende und funktionsfähige Hilfsmittel.

Komisch, denn die Rollatoren, die ich auf dem Sperrmüll sah, waren ok. Und meine Mutter bekam ein fabrikneues Modell....

Es gibt z.B. auch Leute, die verordenete Hilfsmittel nur wenig benutzen. Dann gammeln die im Keller oder Garage herum und werden nicht abgeholt. Also d.h. nach Ablauf der Zeit, kümmert sich keiner, auch das Sanitäthaus mehr um funktionstüchtige Teile.

Die könnte man dann nur privat erstehen?

@adavan

Ob der Zustand OK ist entscheidet ja jedes Sanitätshaus für sich alleine. Ihm gehören die Hilfsmittel ja auch. Und bei einfachen Rollatoren ist es schon unwirtschaftlich Räder und Kugellager zu tauschen.

@Stesas

Danke der Info

D.h. , dass nach Ablauf der pauschal abgegoltenen Zeit sich weder Kasse noch Sanitätshaus noch um funktionnierende Teile bekümmern?

@adavan

Rechtlich gesehen ist es Eigentum des Sanitätshauses. Und dessen Aufgabe ist es auch sich um die Rückholung zu kümmern. Wenn diese aber unwirtschaftlichen ist wird sich wohl keiner drum kümmern.

@Stesas

Das hieße ja, nach Ablauf der 5-Jahres Frist kümmert sich keiner mehr drum. Egal ob das Teil z.B. nie gebraucht wurde und völlig ok ist? Denn das Sanitätshaus kann ja nicht wissen oder davon ausgehen, wie oft ein Rollator in der Zeit benutzt wurde oder ob der nur rumstand

@adavan

Korrigiere mich. Habe erfahren, dass diese Regelung von Kasse zu Kasse verschieden ist. Manche Pauschalen verlängern sich automatisch und das Hilfsmittel bleibt Eigentum des Sanitätshauses. Manche Sanitätshäuser fragen dann nach u / o holen die Teile zurück. Also man darf das nicht einfach im Todesfall z.B. 10 Jahre nach Verordnung rausstellen oder verkaufen. Je nach Kasse.

Wusste ich bis dato auch noch nicht

Genau wie @ zumverzweifeln beschreibt läuft es im allgemeien. Man muss dazu sagen, dass Rollstuhl nicht gleich Rollstuhl ist.

Für aktive Menschen ist i.d.R. ein sog. Aktivrollstuhl von Nöten. Diese Rollstühle werden an den Nutzer angepasst (Rückenhöhe, Sitztiefe Unterschenkellänge werden vermessen), damit der Nutzer mit mögl. wenig Aufwand das Hilfsmittel betreiben kann. Solch ein passender Rollstuhl befindet sich natürlich selten im Fundus, deshalb gibt es da meist einen neuen.

Danke!

Nun, das Altenheim meiner Mutter verfügt nicht mal um ein paar allgemein verfügbare 0815 Rollstühle für so....

@adavan

Wenn das Heim Rollstühle zu Verfügung stellen würde, muss es auch für die einwandfreie Funktion sorgen, bzw. haften, wenn irgend etwas in die Hose geht.......

@Brezel14

Auf eigene Gefahr?

Selbst bei einwandfreien Rollstühlen kannst du jemand ungebremst den Berg hinunterrollen lassen

Aber da ist kein einziges Tei überhaupt verfügbar...

die Hilfsmittel werden von der Kasse nur dem Bewohner persönlich zur Verfügung gestellt....nicht dem Heim

angepasster Rollstuhle ist die Ausnahme

Unser Sanitätshaus verleiht bei Fallpauschalen sein Eigentum. Wenn die Rahmenverträge mit der Krankenkasse ablaufen werden diese generell ohne weitere Einverständniserklärung verlängert bis das Hilfsmittel nicht mehr vom Kunden gebraucht wird, aus welchen Gründen auch immer. Dann werden diese Hilfsmittel, sofern noch brauchbar, gereinigt und desinfiziert und danach durchlaufen sie eine technische Prüfung und ggf. Reparatur bis sie an einen neuen Kunden verliehen/vermietet werden.

Wenn Hilfsmittel entsorgt werden sind sie entweder irreparabel defekt oder es sind keine Ersatzteile mehr lieferbar. Hilfen die dann pausieren werden eingelagert. So verfahren auch die Krankenkassen mit ihrem Eigentum. Sie werden von den diversen Sanitätshäusern im Lager verwahrt und können über ein Online-System abgerufen werden. Das nennt man dann die Versorgung mit einem Widereinsatz. Da Hilfsmittel teuer sind werden enorm viele Hilfen eingelagert, die generell komplexer und hochwertiger sind als z.B. Rollatoren und Faltrollstühle.

Oft sammeln Sanihäuser auch gute gebrauchte Hilfsmittel und spenden diese an soziale Einrichtung oder ins Ausland. Das ist regelmäßig der Fall.

Also, bei uns war das so: Die Ärztin hat einen Rollstuhl verschrieben. Die Krankenkasse hat ein Orthopädiegeschäft benannt, in dem wir die Verschreibung abgegeben haben. Von dort haben wir dann einen generalüberholten Rollstuhl bekommen. Nach dem Tod meiner Mutter hat die Krankenkasse das Geschäft beauftragt, den Rollstuhl abzuholen, zu überholen und dann ist er wohl weitergeben worden - genau, wie du schreibst!

Danke für die Info!

Das scheinen wohl nicht alle Kassen so zu handhaben, dass sie von sich aus die Geschäfte beauftragen, die Rollis zurückzuholen. Macht Sinn.

Welche Kasse ist das, wenn man fragen darf?

@adavan

Das ist die DAK!

@Zumverzweifeln

Laut der Antwort von @ Stesas tat das die Kasse nur, da es noch in der Pauschalfrist der Überlassung war, ist wohl kassenunabhängig

das ist ein (entschuldige die wortwahl) SCHEISSVERFAHREN: ich will`s gern begründen: meine "alte" krankenkasse schrieb mir vor, dass ich sämtliche reparaturen , umbauten usw. bei einem bestimmten sanitätshaus in auftrag zu geben hätte. die folge war, dass ich schon bei nur einem platten reifen eine vorlaufzeit von mindestens einer woche- eher zwei wochen- hatte, was natürlich, da ich mich ernährungsmäßig komplett SELBST versorge, NICHT tragbar ist. ein sanitätshaus was für techniker einen anfahrtsweg von über zweihundert kilometern zum kunden hat, ist nicht besonders kundenfreundlich. ich habe deshalb die krankenkasse gewechselt und seitdem keine probleme mehr.

Ich weiß nur, das nach todesfall oder so die hilfsmittel meistens gebraucht verkauft werden. manche angehörige schmeissen sie auch weg. manche mit "köpfchen" spenden übrig gebliebene gegstände auch an heime oder oranisationen. Private geschäfte bitten auch geräte zum verleihen an (aber ohne krankenkasse)