wo kann man den Jobcenter verklagen?

7 Antworten

Warum soll das Jobcenter Deine Leistung denn getrennt zahlen und wieso willst Du sie gleich verklagen? Immer mal langsam :)

Den Antrag auf separate Auszahlung Deiner Leistung mußt Du unter Angabe der entsprechenden IBAN papierschriftlich formlos stellen und solltest ihn vielleicht entsprechend begründen.

schon längst geschehen

@shanabash

Worin besteht dann jetzt das Problem?

Wie hast du die Änderung der Kontonummer den beantragt? Du musst dies schriftlich mit der Unterschrift des ELBs beantragen.

was ist ein elb?

@shanabash

Der erwerbsfähige Leistungsberechtigte! Das ist der Antragsteller, die "Hauptperson" der Bedarfsgemeinschaft!

@Sabsi665

die Kontaktdaten worden einfach vom Jobcenter ohne Nachfrage übernommen für die neu entstandenen Lebenspartnerschaft!

@shanabash

So ein Schwachsinn. Ihr müsst einen Antrag ausgefüllt haben und dort habt ihr eine Kontonummer abgegeben! Eine Änderung muss schriftlich beantragt werden mir Unterschrift!

Erst Widerspruch einlegen.

Wenn dem nicht abgeholfen wird, Klage vor dem Sozialgericht erheben.

kann ich direkt nach Ablehnung Widerspruch beim Sozialgericht einlegen?

@shanabash

Klar. Nimm alle Bescheide mit und ran.

@soissesnunmal

oder lieber direkt Klagen!?

@shanabash

Erst Widerspruchsverrfahren

Dann kommt erstmal das Widerspruchsverfahren und wenn dies nicht zur einer Einigung führt, kannst du Klage beim Verwaltungsgericht erheben.

Du hast hier aber keinen Grund jemanden zu verklagen...

Ansonsten ist das Verwaltungsgericht der richtige Ansprechpartner.

Grund ist : jeder im lebensgemeinschaft unter anderem für sich finanziell verantwortlich, ich will meine eigene Leistung auf eigenen Konto haben .

Verwaltung- oder Sozialgericht?

@shanabash

Sorry. Sozialgericht

Nein, sachlich zuständig ist das Sozialgericht.