Wo kann man den Einheitswert eines Grundstücks für die Erbschaftssteuererklärung erfahren?

3 Antworten

Für Grundstücke gilt bei der Schenkung oder Erbschaft nicht der Einheitswert.

Es wird vielmehr ein Wert auf den Tag der Schenkung oder Erbschaft ermittelt. Dieser Wert ist stark am Verkehrswert orientiert und liegt erheblich über dem Einheitswert.

beim zuständigen Finanzamt.

Das legt des Einheitswert fest und daran wird die Grundsteuer bemessen.

Einen diesbezüglichen Bescheid müßte eigentlich jeder Grundstückseigentüer besitzen.

Grundsteuer ja, aber nicht die Erbschaftsteuer.

Vielleicht hilft dir das http://www.wer-weiss-was.de/theme66/article3277330.html weiter(?)

und http://www.gesetze-im-internet.de/bewg/index.html


''Die Rechtsgrundlagen für die Erbschaftsteuer finden sich im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sowie in der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung. Die Bewertung des angefallenen Vermögens richtet sich, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nach den Vorschriften des Ersten Teils des Bewertungsgesetzes.''

Quelle: Wikipedia